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Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 8

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI [RS 2024/08]
Sozialversicherungsrecht
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2024 - Rundschreiben Nr. 8



§ 7b SGB XI Ziff. 3.2. RS 2024/08, Beratung durch kommunale Gebietskörperschaften

Die Pflegekassen können auch allein oder gemeinsam mit kommunalen Gebietskörperschaften, die

  • 1.für die wohnortnahe Betreuung im Rahmen der örtlichen Altenhilfe oder
  • 2.für die Gewährung der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
zuständig sind, Vereinbarungen schließen, nach denen die Einlösung des Beratungsgutscheins zulasten der Pflegekasse möglich ist. Die Vereinbarungen beschränken sich auf eine angemessene Vergütung eines möglichen zusätzlichen Verwaltungsaufwandes.

Auch die kommunalen Beratungsstellen haben die Empfehlungen zur erforderlichen Anzahl, Qualifikation und Fortbildung von Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern nach § 7a Absatz 3 Satz 3 SGB XI sowie die Pflegeberatungs-Richtlinien nach § 17 Absatz 1a SGB XI zu berücksichtigen.


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