Category Image
Verordnungen

PPBV – Pflegepersonalbemessungsverordnung

Verordnung über die Grundsätze der Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege (Pflegepersonalbemessungsverordnung - PPBV)
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

PPBV – Pflegepersonalbemessungsverordnung



§ 10 PPBV, Zuordnung zu Leistungsstufen der allgemeinen Pflege

(1) Alle Patientinnen und Patienten, die nicht der Leistungsstufe A2, A3 oder A4 zugeordnet werden, sind der Leistungsstufe A1 zuzuordnen.

(2) Eine Zuordnung zur Leistungsstufe A2 erfolgt, wenn

  • 1.in mindestens 2 verschiedenen Leistungsbereichen je mindestens ein Zuordnungsmerkmal aus der Leistungsstufe A2 zutrifft oder
  • 2.in mindestens einem Leistungsbereich mindestens ein Zuordnungsmerkmal aus der Leistungsstufe A2 und in höchstens einem anderen Leistungsbereich höchstens ein Zuordnungsmerkmal aus der Leistungsstufe A3 zutrifft.

(3) Eine Zuordnung zur Leistungsstufe A3 erfolgt, wenn in mindestens 2 verschiedenen Leistungsbereichen je mindestens ein Zuordnungsmerkmal aus der Leistungsstufe A3 zutrifft.

(4) Eine Zuordnung zur Leistungsstufe A4 erfolgt, wenn in mindestens 2 verschiedenen Leistungsbereichen je mindestens ein Zuordnungsmerkmal aus der Leistungsstufe A4 zutrifft und

  • 1.die Patientin oder der Patient einen Barthel-Index zwischen 0 und 35 Punkten aufweist,
  • 2.die Patientin oder der Patient einen erweiterten Barthel-Index zwischen 0 und 15 Punkten aufweist oder
  • 3.die Patientin oder der Patient im Mini-Mental-Status-Test zwischen 0 und 16 Punkten erreicht hat.

Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Wählen Sie die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.