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Gesetze

NachwG – Nachweisgesetz

Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz - NachwG)
Arbeitsrecht
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NachwG – Nachweisgesetz



§ 1 NachwG, Anwendungsbereich

1 Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer. 2 Praktikanten, die gemäß § 22 Absatz 1 MiLoG als Arbeitnehmer gelten, sind Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.

Satz 1 geändert durch G vom 20. 7. 2022 (BGBl. I S. 1174).


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