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BKGG – Bundeskindergeldgesetz

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BKGG – Bundeskindergeldgesetz



§ 6c BKGG, Unterhaltspflichten

Unterhaltspflichten werden durch den Kinderzuschlag nicht berührt.

§ 6c eingefügt durch G vom 25. 6. 2021 (BGBl. I S. 2020).


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