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BetrAVG – Betriebsrentengesetz

Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG)
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BetrAVG – Betriebsrentengesetz



§ 32 BetrAVG, [Inkrafttreten]

1 Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. 2 Die §§ 7 bis § 15 treten am 1. 1. 1975 in Kraft.


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