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Richtlinien

PsychTh-RL – Psychotherapie-Richtlinie

Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie) [PsychTh-RL]
Sozialversicherungsrecht
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PsychTh-RL – Psychotherapie-Richtlinie



§ 41 PsychTh-RL, Evaluation gemäß Beschluss vom 16. 6. 2016

(1) Die Sprechstunde wird innerhalb von 5 Jahren nach Beschlussfassung evaluiert.

(2) Die Rezidivprophylaxe wird innerhalb von 5 Jahren nach Beschlussfassung evaluiert.

(3) Innerhalb von 4 Jahren nach Inkrafttreten der Regelung in § 21 Absatz 1 führt der G-BA eine Evaluation bei psychoanalytisch begründeten Verfahren und bei Verhaltenstherapie durch, die überprüft, ob die Regeländerung zu einer Veränderung der Inanspruchnahme, insbesondere zur Gruppengröße und zu einer prozentualen Erhöhung (Einzel- vs. Gruppentherapie) geführt hat.


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