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Rundschreiben

2015 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zur versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Beurteilung der Leistungen zum Ausgleich des Verdienstausfalls der Spender von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen [RS 2015/06]
Sozialversicherungsrecht
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2015 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 3.1.2.1. RS 2015/06, Allgemeines

(1) In der Krankenversicherung besteht in der Zeit des Krankengeldbezugs Beitragsfreiheit nach § 224 SGB V (vgl. BT-Drs. 17/9773, S. 39). Bei freiwillig Krankenversicherten wird das Krankengeld von den Regelungen des § 8 Absatz 2 und 3 BVSzGs unmittelbar bzw. in entsprechender Anwendung erfasst und führt nach den dort aufgeführten Maßgaben zur Beitragsfreiheit.

(2) Zur Pflegeversicherung sind die Beiträge nach den folgenden Grundsätzen zu berechnen.


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