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Verordnungen

SVWO – Wahlordnung für die Sozialversicherung

Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO)
Sozialversicherungsrecht
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SVWO – Wahlordnung für die Sozialversicherung



§ 40 SVWO, Ausstellung von Wahlausweisen in der Unfallversicherung für andere Versicherte

Die Wahlausweise für andere am Stichtag (§ 50 Absatz 1 Satz 1 SGB IV) gegen Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Wahlberechtigte, die zur Gruppe der Versicherten nach § 47 Absatz 1 Nummer 2 SGB IV gehören, werden von dem Versicherungsträger auf Antrag ausgestellt.


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