Online-Seminar
Personaleinsatz bei anderen Arbeitgebern
Beschreibung
Setzen Unternehmen ihr Personal bei anderen Arbeitgebern ein, gibt es dafür verschiedene Voraussetzungen und Formen. Grundsätzliche müssen Arbeitgeber den Versicherungsstatus ihrer Beschäftigten prüfen. Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende sind in der Regel sozialversicherungspflichtig. Nicht versicherungspflichtig sind vor allem hauptberuflich Selbstständige sowie bestimmte Personen ab 55 Jahren. Zu den versicherungsfreien Beschäftigten zählen insbesondere Minijobber und Personen, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Informationen zum Seminar
Termin:
21.04.2026 10 bis 12 Uhr
Beschreibung:
In diesem Online-Seminar der AOK geht es darum, wie Unternehmen ihr Personal bei anderen Arbeitgebern einsetzen können.
Dabei thematisieren die Referierenden die verschiedenen Formen des Personaleinsatzes und stellen die Voraussetzungen dafür vor. Zu unterscheiden sind die Arbeitnehmerüberlassung, der Einsatz auf Grundlage eines Dienst- beziehungsweise Werkvertrags oder der Personaleinsatz in sogenannten Matrixstrukturen (beispielsweise, wenn die Beschäftigten der Vertriebsabteilung ihre Arbeit auch für andere Unternehmen einer Unternehmensgruppe oder eines Konzerns erbringen).
In diesem Zusammenhang erläutern die Referierenden auch die Auswirkungen einer unerlaubten beziehungsweise verdeckten Arbeitnehmerüberlassung und ihre Folgen.
Folgende Fragen werden im Online-Seminar beantwortet:
- Was haben Arbeitgeber beim Einsatz ihres Personals für andere Unternehmen zu beachten?
- Welche Arten des Personaleinsatzes gibt es und was bedeuten sie?
- Welche Chancen und Risiken ergeben sich aus den jeweiligen Möglichkeiten?
- Wie können sich Arbeitgeber vor einem Haftungsrisiko schützen?
- Welche Folgen hat eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung?
- Wie ist die sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Stellung von Leiharbeitskräften und welche Schutzbestimmungen gelten für sie?
- Inwieweit erhalten Beschäftigte die Arbeitsbedingungen, die beim „Einsatzarbeitgeber“ gelten?
- Welche Zulagen und Zuschläge bestehen für Leiharbeitskräfte gegenüber dem Einsatzbetrieb?
- Wie werden Reisezeiten zum „Einsatzarbeitgeber“ anerkannt und gegebenenfalls vergütet?
- Welche Meldepflichten bestehen?
Referent/Referentin:
Kerstin Marxbauer, Sozialversicherungsexpertin AOK Bayern
Klaus Herrmann, Sozialversicherungsexperte AOK Bayern
Dr. Daniel Sturm MBA, Fachanwalt für Arbeitsrecht – Steinmeier Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin/Dresden
Kosten:
kostenfrei
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