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Rundschreiben

1983 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Haushaltsbegleitgesetz 1984; hier: Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht [RS 1983/01]
Sozialversicherungsrecht
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1983 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. A.X. RS 1983/01, Nachzahlungen infolge rückwirkender Erhöhungen des Arbeitsentgelts

Nachzahlungen aufgrund rückwirkender Lohn- oder Gehaltserhöhungen sind auf die [Entgelt]abrechnungszeiträume zu verteilen, für die sie bestimmt sind. Aus Vereinfachungsgründen kann für die Nachzahlungen jedoch [§ 23a SGB IV] mit der Maßgabe angewendet werden, dass die anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenzen des Nachzahlungszeitraums zugrunde zu legen sind; dadurch wird der Charakter der Nachzahlung als laufendes Arbeitsentgelt nicht berührt.


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