Ziff. A.X. RS 1983/01, Nachzahlungen infolge rückwirkender Erhöhungen des Arbeitsentgelts
Nachzahlungen aufgrund rückwirkender Lohn- oder Gehaltserhöhungen sind auf die [Entgelt]abrechnungszeiträume zu verteilen, für die sie bestimmt sind. Aus Vereinfachungsgründen kann für die Nachzahlungen jedoch [§ 23a SGB IV] mit der Maßgabe angewendet werden, dass die anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenzen des Nachzahlungszeitraums zugrunde zu legen sind; dadurch wird der Charakter der Nachzahlung als laufendes Arbeitsentgelt nicht berührt.
Vorherige Seite
Nächste Seite
Weitere Inhalte
Mehr Funktionen für das Fachportal
Ihre Vorteile im Persönlichen Bereich
Registrierten Nutzenden stehen eine Reihe an kostenfreien Funktionen zur Verfügung:
Lesezeichen für die Rechtsdatenbank
Stellen Sie unseren Fachleuten Fragen zu Rechtsthemen im Expertenforum
Informationsservice zu aktuellen SV-Themen und Informationsangeboten der AOK
Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten über den Link „Einloggen“ oben rechts im Portal ein.
Wenn Sie noch nicht registriert sind, legen Sie ein kostenfreies Konto an.