|
---|
Im Rahmen der öffentlichen Sitzung vor dem Landgericht (LG) ... kündigte die X-Bank an, dem Kläger ein Vergleichsangebot zu unterbreiten, woraufhin das Ruhen des Verfahrens angeordnet wurde. Nach anschließenden Vergleichsverhandlungen kam im Dezember 2012 folgende Vergleichsvereinbarung zwischen dem Kläger und der X-Bank zustande: |
|
| "[...] Wir bieten im Hinblick auf die persönliche / wirtschaftliche Situation Ihrer Mandantschaft und ohne Präjudiz, insbesondere ohne Anerkennung einer Situation i.S.d. HaustürWG, folgenden |
| Vergleich |
| an: | |
| | 1. | Die oben genannten Darlehen wurden bereits zum 01.04.2011 gekündigt. Die im Kündigungsschreiben aufgeführten Forderungen i.H.v. EUR 125.342,67 für Darlehen ...1 und EUR 26.545,85 für Darlehen ...2 werden hiermit in voller Höhe anerkannt. Auf den Ausweis von Tageszinsen und Kosten seit Kündigung wird an dieser Stelle verzichtet. |
| | 2. | Ihr Mandant leistet eine Zahlung (Einmalzahlung) in Höhe von EUR 88.000,00 (i. W. Achtundachtzigtausend Euro) auf das Darlehenskapital bis spätestens 30.12.2012. [...] |
| | | Falls die Einmalzahlung nicht fristgerecht bei der Bank eingeht, behält sich die Bank das Recht vor, die vorliegende Vereinbarung für gegenstandslos zu erklären. In diesem Falle wird die ursprüngliche Forderung in voller Höhe aufrechterhalten. Die Bank ist weiterhin berechtigt, wegen fälliger Forderungen, Zwangsmaßnahmen zu betreiben. |
| | 3. | Nach Eingang des Betrages von EUR 88.000,00 wird die Bank: |
| | | • | Die Löschungsbewilligung für die folgende Grundschuld erteilen: DEM 335.000,00 auf dem Grundbuch von Z-Stadt, Blatt ... |
| | | • | Rücknahme des Zwangsversteigerungs- und Verwaltungsverfahrens ... veranlassen. Ein eventueller Übererlös aus dem Zwangsverwaltungsverfahren steht unserer Bank zu. |
| | | | [...] |
| | | Die Löschungsbewilligung werden wir direkt an Herrn ... oder an dessen ablösende Bank übersenden. Die noch anfallenden Notarkosten für die Löschung unserer Grundschuld übernimmt die Bank. |
| | 4. | Die bestehende Lebensversicherung Nr. 3... bei der Y-Versicherung, lautend auf Herrn ..., wird nach Eingang der Zahlung zu Z. 2 dieser Vereinbarung freigegeben. |
| | 5. | Nach Erfüllung der Punkte 2 und 3 wird die Bank keine darüber hinausgehenden Forderungen aus den Darlehen Nr. ...1 und ...2 gegen Ihren Mandanten geltend machen und die Darlehenskonten schließen. |
| Die Kosten der Einschaltung der Rechtsanwälte [...] werden von der Bank nicht übernommen. Gleiches gilt für eventuelle Sonderumlagen, Hausgelder, Maklercourtage und andere Kosten, zu deren Übernahme sich die Bank nicht ausdrücklich bereit erklärt hat. |
| Mit Zustandekommen der vorliegenden Vereinbarung sind sämtliche etwaigen Schadensersatzansprüche und Forderungen des Darlehensnehmers aus dem Erwerb des Objekts [...] und dem Abschluss der oben bezeichneten Darlehensverträge - gleich ob bekannt oder unbekannt - für die Gegenwart und Zukunft gegenüber der [Bank] abgegolten und erledigt. Etwa bestehende Anfechtungs- und Widerrufsrechte sowie Einreden gegen den Bestand des Darlehensvertrages werden gegenüber der Bank nicht geltend gemacht. |
| Die Parteien verpflichten sich, soweit nicht eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht, über den dieser Vereinbarung zu Grunde liegenden Sachverhalt sowie über den Inhalt dieser Vereinbarung strengstes Stillschweigen zu bewahren und deren Inhalt weder selbst, noch über andere Personen an Dritte weiterzuleiten. |
| Diese wirtschaftliche Lösung beruht insbesondere auf den Angaben der Selbstauskunft Ihrer Mandantschaft. Sollten sich diese Angaben nachträglich als unzutreffend herausstellen ist die Bank berechtigt, von vorstehender Vereinbarung zurückzutreten. [...] |
| Die vor dem LG ... anhängige Klage ... wird zurückgenommen. |
| Die Bank stellt keinen Kostenantrag." |