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Rundschreiben

2015 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zu den versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Auswirkungen des Bezuges von Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Absatz 3 SGB XI [RS 2015/02]
Sozialversicherungsrecht
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2015 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. 3.1. RS 2015/02, Versicherungsverhältnis/Mitgliedschaft

(1) Für die Dauer des Bezuges von Pflegeunterstützungsgeld bleibt für die Personen, die versicherungspflichtiges Mitglied einer Kranken- und Pflegekasse sind, die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenkasse und in der Pflegekasse erhalten (§ 192 Absatz 1 Nummer 2 SGB V und § 25 Absatz 1 Nummer 1 KVLG 1989, § 49 Absatz 2 SGB XI).

(2) Eine freiwillige Krankenversicherung und die darauf basierende Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung werden durch den Bezug von Pflegeunterstützungsgeld nicht berührt.

(3) Auf eine bestehende Familienversicherung nach § 10 SGB V hat der Bezug des Pflegeunterstützungsgeldes keine Auswirkungen.


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