Umlage- und Erstattungssätze 2020
Für das Umlageverfahren finden Sie hier die Umlage- und Erstattungssätze: Im Falle einer Krankheit handelt es sich um die Umlage U1, im Falle von Mutterschutz ist es die Umlage U2.
Umlage- und Erstattungssatz U1 Krankheit
ab 1. August 2020
Erstattungssatz | Umlagesatz |
---|---|
Bei 50 % Erstattung | 2,0 % |
Bei 60 % Erstattung | 2,5 % |
Bei 70 % Erstattung | 2,9 % |
Bei 80 % Erstattung | 4,0 % |
Umlage- und Erstattungssatz U1 Krankheit
bis 31. Juli 2020
Erstattungssatz | Umlagesatz |
---|---|
Bei 50 % Erstattung | 1,4 % |
Bei 60 % Erstattung | 1,9 % |
Bei 70 % Erstattung | 2,3 % |
Bei 80 % Erstattung | 3,4 % |
Umlage- und Erstattungssatz U2 Mutterschaft
Erstattungssatz | Umlagesatz |
---|---|
Bei 100 % Erstattung | 0,53 % |
Die AOK Bayern erstattet bei Beschäftigungsverboten zusätzlich zum weitergezahlten Entgelt pauschal 20 % für die auf dieses Entgelt entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
Stand
Zuletzt aktualisiert: 15.07.2020
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