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Rundschreiben

2010 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zum AltTZG; Versicherungs-, beitrags-, melde- und leistungsrechtliche Auswirkungen [RS 2010/03]
Sozialversicherungsrecht
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2010 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 2.8. RS 2010/03, Renten- und Arbeitslosenversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurteilung von altersteilzeitarbeitenden Arbeitnehmern keinerlei Besonderheiten. Für die Dauer der vereinbarten Altersteilzeitarbeit besteht grundsätzlich Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht nach § 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VI bzw. § 25 Absatz 1 SGB III.


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