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Kurzarbeit

Kann im Betrieb vorübergehend nicht gearbeitet werden, soll Kurzarbeitergeld den Verdienstausfall der Beschäftigten teilweise ausgleichen. Es wird unterschieden zwischen konjunktureller und saisonaler Kurzarbeit. Der Arbeitgeber berechnet und zahlt das Kurzarbeitergeld. Bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge und bei den Entgeltmeldungen gelten Besonderheiten. Neu hinzugekommen ist seit 1. April 2024 das Qualifizierungsgeld. Ziel des Qualifizierungsgeldes ist es, durch bedarfsgerechte Qualifizierungsmaßnahmen Beschäftigte in Betrieben zu halten, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind und Fachkräfte zu sichern.

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    07.10.2025 | Seminar-on-demand

    Trends & Tipps 2026

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    19.11.2025 | SV-Änderungen zum Jahreswechsel

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    10.11.2025 | Trends & Tipps 2026

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    Was ändert sich im kommenden Jahr in der Sozialversicherung? Trends & Tipps 2026 informiert zu den wichtigsten Änderungen.
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