Seit der Einführung des § 167 Abs. 2 SGB IX durch den Gesetzgeber 2004 sind die Arbeitgebenden verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen.
Viele Unternehmen haben inzwischen eine auf ihre betrieblichen Anforderungen angepasste BEM-Systematik etabliert und verfügen über umfassende Praxiserfahrungen.
Hinsichtlich der Optimierung von Verfahrensregeln, Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung sowie der Weiterentwicklung des bestehenden BEM-Systems ergeben sich für die betrieblich verantwortlichen Akteure (i.d.R. BEM-Beauftragte) immer wieder neue Fragestellungen.
Der BEM-Blog bietet den betrieblichen Praktikerinnen und Praktikern eine Plattform für den interaktiven Austausch und der gegenseitigen Vernetzung.
Moderiert und fachlich begleitet werden die Chat-Teilnehmerinnen und -teilnehmer von einem BEM-Expertenteam (BGM-Referentinnen und -referenten der AOK Bayern und BEM-Spezialistinnen des bbw).
Nutzen Sie das Dialogangebot für die Erweiterung Ihres Fachwissens und Ihrer Erfahrungsvielfalt und werden Sie aktives Mitglied im BEM-Blog.
Für ein erfolgreiches BEM ist Akzeptanz und Vertrauen unabdingbar. Dies sollte die Grundlage Ihrer Überlegungen sein, wenn Sie sich mit der Frage beschäftigen, wer die BEM-Gespräche in Ihrem Unternehmen durchführen soll.
weiterlesenEin Mitarbeitender hat die Einladung zum BEM angenommen und das BEM kann starten. Aber wer macht mit? Welche Stellen und Akteure sind am BEM zu beteiligen?
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