Seit der Einführung des § 167 Abs. 2 SGB IX durch den Gesetzgeber 2004 sind die Arbeitgebenden verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen.
Viele Unternehmen haben inzwischen eine auf ihre betrieblichen Anforderungen angepasste BEM-Systematik etabliert und verfügen über umfassende Praxiserfahrungen.
Hinsichtlich der Optimierung von Verfahrensregeln, Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung sowie der Weiterentwicklung des bestehenden BEM-Systems ergeben sich für die betrieblich verantwortlichen Akteure (i.d.R. BEM-Beauftragte) immer wieder neue Fragestellungen.
Der BEM-Blog bietet den betrieblichen Praktikerinnen und Praktikern eine Plattform für den interaktiven Austausch und der gegenseitigen Vernetzung.
Moderiert und fachlich begleitet werden die Chat-Teilnehmerinnen und -teilnehmer von einem BEM-Expertenteam (BGM-Referentinnen und -referenten der AOK Bayern und BEM-Spezialistinnen des bbw).
Nutzen Sie das Dialogangebot für die Erweiterung Ihres Fachwissens und Ihrer Erfahrungsvielfalt und werden Sie aktives Mitglied im BEM-Blog.
Im BEM sind Blue-Collar-Berufe aus dem handwerklichen und produzierenden Gewerbe besonders relevant, da diese oft mit körperlicher Belastung, höherem Unfallrisiko und geringerer Arbeitsplatzflexibilität verbunden sind. Damit BEM in diesem Umfeld wirksam ist, braucht es spezifische Ansätze.
weiterlesenObwohl fast die Hälfte aller Erwerbstätigen in Deutschland Frauen sind, gibt es bislang kaum gezielte Angebote in der betrieblichen Gesundheitsförderung zum Thema Wechseljahre. So findet sich die eine oder andere Mitarbeiterin auch in BEM-Gesprächen wieder.
weiterlesenDas BEM ist ein wichtiger Prozess, um Mitarbeitende nach längerer Krankheit wieder in den Arbeitsalltag zu integrieren. Damit BEM auch von ausländischen Mitarbeitenden als Unterstützungsangebot angenommen wird, gilt es, einige Aspekte zu beachten:
weiterlesenDiversität ist kein ausdrücklicher Bestandteil der gesetzlichen BEM-Vorgaben, aber sie kann und sollte im Rahmen der individuellen Gestaltung und Umsetzung des BEM berücksichtigt werden – insbesondere im Sinne von Chancengleichheit, Inklusion und fairer Teilhabe.
weiterlesenEine der häufigsten Maßnahmen im BEM ist die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell in Kooperation mit den Krankenkassen. Manchmal kommt es vor, dass die Wiedereingliederung krankheitsbedingt unterbrochen wird. In diesem Artikel erfahren Sie, was in diesem Fall zu tun ist.
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