Seit der Einführung des § 167 Abs. 2 SGB IX durch den Gesetzgeber 2004 sind die Arbeitgebenden verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen.
Viele Unternehmen haben inzwischen eine auf ihre betrieblichen Anforderungen angepasste BEM-Systematik etabliert und verfügen über umfassende Praxiserfahrungen.
Hinsichtlich der Optimierung von Verfahrensregeln, Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung sowie der Weiterentwicklung des bestehenden BEM-Systems ergeben sich für die betrieblich verantwortlichen Akteure (i.d.R. BEM-Beauftragte) immer wieder neue Fragestellungen.
Der BEM-Blog bietet den betrieblichen Praktikerinnen und Praktikern eine Plattform für den interaktiven Austausch und der gegenseitigen Vernetzung.
Moderiert und fachlich begleitet werden die Chat-Teilnehmerinnen und -teilnehmer von einem BEM-Expertenteam (BGM-Referentinnen und -referenten der AOK Bayern und BEM-Spezialistinnen des bbw).
Nutzen Sie das Dialogangebot für die Erweiterung Ihres Fachwissens und Ihrer Erfahrungsvielfalt und werden Sie aktives Mitglied im BEM-Blog.
Digitale Prozesse im BEM versprechen Effizienz – doch ab wann gefährden sie das Vertrauen zwischen Mitarbeitenden und Unternehmen?
weiterlesenGemeinsame Ziele – unterschiedliche Wege
Das Präventionsverfahren und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) sind zwei wichtige Instrumente im deutschen Arbeitsrecht, die darauf abzielen, Arbeitsverhältnisse zu sichern und gesundheitliche Risiken zu minimieren.
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In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die Unterschiede zwischen einem Krankenrückkehrgespräch und einem BEM-Gespräch und wie Sie beide Formate gut im Unternehmen integrieren können.
weiterlesenStellenabbau und Sozialpläne binden erfahrungsgemäß personelle Ressourcen im Unternehmen. Was Sie tun können, wenn in Zeiten des Stellenabbaus die personellen Ressourcen für BEM-Verfahren knapp werden, lesen Sie in diesem Beitrag.
weiterlesenPersonalabteilungen sind nicht selten sowohl für die Umsetzung des BEM, als auch für den Stellenabbau anhand von Sozialplänen zuständig. Beide Instrumente müssen innerhalb der Personalabteilung sinnvoll koordiniert werden.
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