Seit der Einführung des § 167 Abs. 2 SGB IX durch den Gesetzgeber 2004 sind die Arbeitgebenden verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen.
Viele Unternehmen haben inzwischen eine auf ihre betrieblichen Anforderungen angepasste BEM-Systematik etabliert und verfügen über umfassende Praxiserfahrungen.
Hinsichtlich der Optimierung von Verfahrensregeln, Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung sowie der Weiterentwicklung des bestehenden BEM-Systems ergeben sich für die betrieblich verantwortlichen Akteure (i.d.R. BEM-Beauftragte) immer wieder neue Fragestellungen.
Der BEM-Blog bietet den betrieblichen Praktikerinnen und Praktikern eine Plattform für den interaktiven Austausch und der gegenseitigen Vernetzung.
Moderiert und fachlich begleitet werden die Chat-Teilnehmerinnen und -teilnehmer von einem BEM-Expertenteam (BGM-Referentinnen und -referenten der AOK Bayern und BEM-Spezialistinnen des bbw).
Nutzen Sie das Dialogangebot für die Erweiterung Ihres Fachwissens und Ihrer Erfahrungsvielfalt und werden Sie aktives Mitglied im BEM-Blog.
Diversität ist kein ausdrücklicher Bestandteil der gesetzlichen BEM-Vorgaben, aber sie kann und sollte im Rahmen der individuellen Gestaltung und Umsetzung des BEM berücksichtigt werden – insbesondere im Sinne von Chancengleichheit, Inklusion und fairer Teilhabe.
weiterlesenEine der häufigsten Maßnahmen im BEM ist die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell in Kooperation mit den Krankenkassen. Manchmal kommt es vor, dass die Wiedereingliederung krankheitsbedingt unterbrochen wird. In diesem Artikel erfahren Sie, was in diesem Fall zu tun ist.
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Das Inklusionsamt in Bayern, das Teil des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist, spielt insbesondere für schwerbehinderte oder gleichgestellte Beschäftige eine wichtige Rolle im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).
Das Inklusionsamt unterstützt nicht nur schwerbehinderte oder…
weiterlesenFür ein erfolgreiches BEM ist Akzeptanz und Vertrauen unabdingbar. Dies sollte die Grundlage Ihrer Überlegungen sein, wenn Sie sich mit der Frage beschäftigen, wer die BEM-Gespräche in Ihrem Unternehmen durchführen soll.
weiterlesenEin Mitarbeitender hat die Einladung zum BEM angenommen und das BEM kann starten. Aber wer macht mit? Welche Stellen und Akteure sind am BEM zu beteiligen?
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