Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Minijob - Schwangerschaft - Mutterschaftsgeld-Familienversichert

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bitten um Hilfestellung zum folgenden Fall, AN teilte ihre Schwangerschaft mit, Arbeitsverhältnis - Minijob, AN ist Familienversichert, anbei die Eckdaten:

    voraus. ET 08.08.25 / Mutterschutzfristen 27.06.25-03.10.25

    letzte Abrechnungen 03.25 - 529,25 €, 04.25-472,20€, 05.25-529,25€, 06-25 427,50 €

    Stundenlohn 14,50 €

    Muss eine Auszahlung vom Arbeitgeberzuschuss erfolgen, wenn ja welcher Betrag (Zuschuss-Berechnung) muss ausgezahlt werden und wie lange. Welche SV Meldungen, Bescheinigungen, müssen erstellt bzw. werden für die Krankenkasse und benötig, welche Kasse bekommt Sie -Minijobzentrale oder Hauptversicherung (Familienversicherung). Sind die angegebenen Fristen richtig oder muss noch was beachtet werden? Ist eine Abmeldung ( Beendigung Arbeitsverhältnis) vor beginn der Mutterschutzfrist möglich?

    Vielen dank vorab für Ihre Unterstützung.

  • 02
    RE: Minijob - Schwangerschaft - Mutterschaftsgeld-Familienversichert

    Hallo J.H. Büro,
     
    Ihre Fragen, ob die Mitarbeiterin einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss hat und wie dieser ggf. zu ermitteln ist, sowie zur rechtmäßigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Beginn der Schutzfrist, betreffen das Arbeitsrecht, zu denen wir in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum keine Aussagen treffen können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.


    Sozialversicherungsrechtlich gilt folgendes:
     
    Geringfügig entlohnt Beschäftigte, die selbst gesetzlich pflichtversichert (z. B. als Studentin oder Bezieherin von Arbeitslosengeld) oder freiwillig versichert sind, haben grundsätzlich auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse.
     
    Für familienversicherte Frauen besteht ein solcher Anspruch auf Mutterschaftsgeld über die gesetzliche Krankenkasse nicht.
     
    Allerdings haben familienversicherte Frauen, die eine geringfügige entlohnte Beschäftigung (Minijob) ausüben, Anspruch auf ein einmaliges Mutterschaftsgeld gegenüber dem Bundesversicherungsamt in Höhe von maximal 210,00 €.
     
    Nach § 7 Abs. 3 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV gilt eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat. Da in einem solchen Fall kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht, ist die geringfügig entlohnte Beschäftigung – ausgehend vom letzten Tag, für den ein Entgeltanspruch bestand - sozialversicherungsrechtlich mit dem Grund der Abgabe „34“ zu beenden.
     
    Bezüglich des Zuschusses gilt allgemein folgendes:

    Für geringfügig entlohnte Beschäftigte ist die Minijob-Zentrale für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen zuständig. Diese erstattet den Arbeitgebern 100 Prozent des fortgezahlten Arbeitgeberzuschusses während der Schutzfristen.
     
    Sofern das kalendertägliche Nettoentgelt nicht mehr als 13,00 € beträgt, ist für die Zeit der Mutterschutzfristen kein Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen.   
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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