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Grundsätze

DÜ-VB – Datenübermittlungs-Vereinbarung

Vereinbarung über das Verfahren zur Übermittlung von Daten zwischen den Krankenhäusern und den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Anschlussrehabilitation nach § 301 Absatz 3 SGB V (Datenübermittlungs-Vereinbarung [DÜ-Vb])
Sozialversicherungsrecht
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DÜ-VB – Datenübermittlungs-Vereinbarung



§ 2 DÜ-VB, Gegenstand der Datenübermittlung

1 Die Datenübermittlung umfasst die für die Einleitung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation im Rahmen der Anschlussrehabilitation erforderlichen Daten des mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft vereinbarten einheitlichen "Vordrucksatz AR-Antrag" in der jeweils gültigen Fassung. 2 Der "Vordrucksatz AR-Antrag" besteht aus den Bestandteilen "Antrag auf Anschlussrehabilitation" und "Ärztlicher Befundbericht" Die Inhalte ergeben sich aus der jeweils gültigen Fassung der Anlagen 3a (Antrag auf Anschlussrehabilitation) und 3b (Ärztlicher Befundbericht) zum Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Absatz 1a SGB V (Rahmenvertrag Entlassmanagement). 3 Bestandteil des Verfahrens ist auch ein Antwortdatensatz von der Krankenkasse an das beantragende Krankenhaus.


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