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Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IX; Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung [RS 2001/02]
Sozialversicherungsrecht
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2001 - Rundschreiben Nr. 2



§ 72 SGB IX Ziff. 1. RS 2001/02, Allgemeines

(1) Die Vorschrift fasst die für die Einkommensanrechnung beim Übergangsgeld für betroffene Rehabilitationsträger gemeinsam geltenden Regelungen zusammen. Hiervon abweichende Regelungen sind in den für die Rehabilitationsträger jeweils geltenden Leistungsgesetzen bestimmt.

(2) Für die gesetzliche Krankenversicherung findet die Vorschrift keine Anwendung. Hier gelten §§ 49 und § 50 SGB V.


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