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Grundsätze

HhScheckGs – Gemeinsame Grundsätze für die Gestaltung des Haushaltsschecks und das der Einzugsstelle in diesem Verfahren zu erteilende Lastschriftmandat nach § 28b Absatz 2 SGB IV

Gemeinsame Grundsätze für die Gestaltung des Haushaltsschecks und das der Einzugsstelle in diesem Verfahren zu erteilende Lastschriftmandat nach § 28b Absatz 2 SGB IV [HhScheckGs]
Sozialversicherungsrecht
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HhScheckGs – Gemeinsame Grundsätze für die Gestaltung des Haushaltsschecks und das der Einzugsstelle in diesem Verfahren zu erteilende Lastschriftmandat nach § 28b Absatz 2 SGB IV



Ziff. 4. HhScheckGs, SEPA-Basislastschriftmandat

Bei erstmaliger Verwendung eines Haushaltsschecks hat der Arbeitgeber der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gesondert schriftlich ein Lastschriftmandat zum Einzug der im Haushaltsscheck-Verfahren anfallenden Abgaben zu erteilen (Anlage 4). Hierbei sind die für den Euro-Zahlungsverkehrsraum geltenden SEPA-Regularien zu beachten.


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