Category Image
Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 5

Gemeinsames Rundschreiben für die Gesetzliche Krankenversicherung zur Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung [RS 2022/05]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2022 - Rundschreiben Nr. 5



Ziff. 3.3.4.3. RS 2022/05, Rezidivprophylaxe

(1) Therapieeinheiten des bewilligten Kontingents einer Langzeittherapie können für eine Rezidivprophylaxe vorgesehen werden. Voraussetzung hierfür ist die Anzeige der Beendigung der Richtlinientherapie gegenüber der Krankenkasse 1 sowie die Angabe beim Antrag auf Langzeittherapie (PTV 2), ob beabsichtigt wird, eine Rezidivprophylaxe durchzuführen oder ob dies bei Antragstellung noch nicht absehbar ist. 2

(2) In diesen Fällen können:

  • -bei 40 oder mehr Stunden Behandlungsdauer: max. 8 Stunden Rezidivprophylaxe,
  • -bei 60 oder mehr Stunden Behandlungsdauer: max. 16 Stunden Rezidivprophylaxe,
und bei Kindern und Jugendlichen im Falle der Hinzuziehung von relevanten Bezugspersonen:
  • -bei 40 oder mehr Stunden Behandlungsdauer: max. 10 Stunden Rezidivprophylaxe,
  • -bei 60 oder mehr Stunden Behandlungsdauer: max. 20 Stunden Rezidivprophylaxe
durchgeführt werden.

(3) Die Stunden einer Rezidivprophylaxe können in einem Zeitraum von bis zu 2 Jahren nach Therapieende in Anspruch genommen werden. 3

(4) Die Beantragung einer alleinigen Rezidivprophylaxe 4 sowie eine parallele psychotherapeutische Behandlung neben einer Rezidivprophylaxe 5 ist nicht zulässig.

1 vgl. § 16 Absatz 3 PsychTh-V, § 10 Absatz 5 PsychTh-V

2 vgl. § 16 Absatz 1 PsychTh-V

3 vgl. § 14 Absatz 4 PsychTh-RL

4 vgl. § 14 Absatz 3 PsychTh-RL

5 vgl. § 16 Absatz 5 PsychTh-V


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrer persönlichen Ansprechperson auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.