Category Image
Rundschreiben

1996 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum KSVG; Durchführung ab 1. 1. 1996 [RS 1996/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1996 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 9.3. RS 1996/01, Angaben zum Jahresarbeitseinkommen

§ 13 KSVG berechtigt die Künstlersozialkasse, von den Versicherten und den Zuschussberechtigten Angaben zu fordern, die für die Berechnung der Vomhundertsätze der Künstlersozialabgabe notwendig sind und die die Erfassung von Abgabepflichtigen oder die Ermittlung der abgabepflichtigen Entgelte erleichtern können.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrer persönlichen Ansprechperson auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.