Category Image
Rundschreiben

1981 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Verwaltungsverfahren - SGB X [RS 1981/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1981 - Rundschreiben Nr. 1



§ 31 SGB X Ziff. 1. RS 1981/01, Vorbemerkung:

Die Vorschrift ist identisch mit § 35 VwVfG. Sie gibt als Spezialregelung für den gesamten Sozialbereich eine Legaldefinition für den Begriff des Verwaltungsaktes. Dies kann dazu führen, dass bisher von der Sozialgerichtsrechtsprechung als schlichtes Verwaltungshandeln eingeordnete Maßnahmen (z. B. sog. Schalterakte im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung) künftig als Verwaltungsakte aufgefasst werden könnten. Während derartige Maßnahmen bisher unter dem generellen Vorbehalt nachträglicher Überprüfbarkeit gesehen werden konnten, ergäbe sich aus ihrer Einbeziehung in den Begriff "Verwaltungsakt", dass sie in Zukunft nur unter den für Verwaltungsakte geltenden Voraussetzungen erlassen oder verändert werden könnten:


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.