Category Image
Rundschreiben

1994 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum PflegeVG; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht [RS 1994/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1994 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. D.III.1. RS 1994/01, Familienangehörige

Die nach § 25 SGB XI versicherten Familienangehörigen sind für die Dauer der Familienversicherung beitragsfrei nach § 56 Absatz 1 SGB XI. Da die Beitragsfreiheit (als Ausnahme von der Beitragspflicht) nur dann rechtsbegründende Wirkung entfalten kann, wenn ohne sie Beitragspflicht bestünde, dies aber wegen der im Hinblick auf § 54 Absatz 2 Satz 2 SGB XI fehlenden Mitgliedschaft bei Familienangehörigen nicht der Fall ist, hat die Regelung des § 56 Absatz 1 SGB XI mehr erklärenden Charakter.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrer persönlichen Ansprechperson auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.