Category Image
Rundschreiben

2017 - Rundschreiben Nr. 10

Gemeinsames Rundschreiben zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft [RS 2017/10]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2017 - Rundschreiben Nr. 10



Ziff. 9.2.4.7.5.1. RS 2017/10, Gleichbleibende Monatsbezüge/schwankendes Arbeitsentgelt

Der Divisor der Formel 1 und Formel 2 ist entsprechend zu verringern. Dadurch wird eine Minderung des Mutterschaftsgeldes verhindert.

Beispiel 48: Fortsetzung Ziff. 9.2.3.2. (Berechnungszeitraum kürzer als 3 Monate) bei gleichbleibenden Monatsbezügen

Beginn der Schutzfrist nach § 3 Absatz 1 MuSchG: 24. 9.

Beginn des Arbeitsverhältnisses: 1. 8.

Entgeltabrechnung am 5. eines jeden Monats für den vorausgegangenen Monat

Monatlich gleichbleibendes Nettoarbeitsentgelt von 1 500 EUR.

Lösung:

Der Monat August ist als einzig abgerechneter Kalendermonat für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes zugrunde zu legen.

1 500 EUR
30 Kalendertage (90 - 60)
= 50 EUR kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt

Beispiel 49: Fortsetzung Ziff. 9.2.3.2. (Beginn der Schutzfrist im Kalendermonat des Beschäftigungsbeginns) bei gleichbleibenden Monatsbezügen

Beginn der Schutzfrist nach § 3 Absatz 1 MuSchG: 24. 9.

Beginn des Arbeitsverhältnisses: 1. 9.

Entgeltabrechnung am 5. eines jeden Monats für den vorausgegangenen Monat

Vereinbartes Arbeitsentgelt 1 200 EUR monatlich. Dementsprechend besteht vom 1. 9. bis 23. 9. ein Anspruch auf Arbeitsentgelt in Höhe von 920 EUR.

Lösung:

Es liegt noch kein abgerechneter Kalendermonat vor. Für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes ist daher das Arbeitsentgelt vom 1. 9. bis 23. 9. zugrunde zu legen.

920 EUR
23 Kalendertage (90 - 67)
= 50 EUR kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt

Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrer persönlichen Ansprechperson auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.