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FPfZG – Familienpflegezeitgesetz

Gesetz über die Familienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz - FPfZG)
Sozialversicherungsrecht | Arbeitsrecht
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FPfZG – Familienpflegezeitgesetz



§ 1 FPfZG, Ziel des Gesetzes

Durch die Einführung der Familienpflegezeit werden die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessert.


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