Category Image
Grundsätze

HebVtr – Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe

Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V [HebVtr]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

HebVtr – Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe



Anlage 2 § 3 HebVtr, Rechnungsbegründende Unterlagen

1 Die rechnungsbegründenden Unterlagen gemäß § 2 Absatz 1 Buchstaben a) und e) der Richtlinie nach § 302 SGB V (Versichertenbestätigung, ärztliche Anordnungen/Bescheinigung etc.) sind jeweils zeitgleich mit der Rechnungslegung (Übermittlung der maschinellen Abrechnungsdaten) an die von den Krankenkassen benannten Stellen zu liefern. 2 Rechnungsbegründende Unterlagen sind Urbelege. 3 Diese sind im Original oder in digitaler Form und in der in den entsprechend der Richtlinien nach § 302 SGB V beschriebenen Sortierreihenfolge zu übermitteln. 4 Nicht ordnungsgemäße oder fehlerhafte Angaben auf den Urbelegen (Originalbelege) führen zur Beanstandung der Rechnung.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrer persönlichen Ansprechperson auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.