Category Image
Richtlinien

Geringfüg-RL – Geringfügigkeits-Richtlinien

Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) [Geringfüg-RL]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

Geringfüg-RL – Geringfügigkeits-Richtlinien



Beispiel 37 Geringfüg-RL, (zu Ziff. B.2.3.):

Eine Verkäuferin nimmt am 15. 11. eine bis zum 15. 3. des Folgejahres befristete Beschäftigung (88 Arbeitstage) gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 1 500 EUR auf.

Die Verkäuferin ist versicherungspflichtig, weil die Beschäftigung von vornherein auf mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet und deshalb nicht kurzfristig ist. Dem steht nicht entgegen, dass die Beschäftigungszeit in den beiden Kalenderjahren jeweils 3 Monate oder 70 Arbeitstage nicht überschreitet.

Personengruppenschlüssel: 101
Beitragsgruppenschlüssel: 1-1-1-1


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrer persönlichen Ansprechperson auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.