Category Image
Grundsätze

FPV 2026 – Fallpauschalenvereinbarung 2026

Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2026 (Fallpauschalenvereinbarung 2026 - FPV 2026)
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

FPV 2026 – Fallpauschalenvereinbarung 2026



§ 13 FPV 2026, Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt zum 1. 1. 2026 in Kraft.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrer persönlichen Ansprechperson auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.