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SGB III – Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - [SGB III]
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SGB III – Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung



§ 55 SGB III, Anordnungsermächtigung

§ 55 neugefasst durch G vom 20. 12. 2011 (BGBl. I S. 2854).

Die Bundesagentur wird ermächtigt, durch Anordnung das Nähere zu bestimmen

  • 1.über Art und Inhalt der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und die hieran gestellten Anforderungen,
  • 2.zu den Voraussetzungen für die Erstattung von Pauschalen, zum Verfahren der Erstattung von Pauschalen sowie zur Höhe von Pauschalen nach § 54 Nummer 3 sowie
  • 3.über Voraussetzungen, Art, Umfang und Verfahren der Einstiegsqualifizierung.

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