Category Image
Rundschreiben

2016 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsames Rundschreiben Meldeverfahren zur Sozialversicherung [RS 2016/04]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2016 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. 3.12. RS 2016/04, Betriebsdatenpflege durch die Rentenversicherung

Neben den Einzugsstellen (vgl. Ziff. 2.9.) kann auch die Deutsche Rentenversicherung Änderungen von Betriebsdaten sowie eine vom Beschäftigungsbetrieb abweichende Postanschrift mit dem Datenbaustein DBPA an die BA übermitteln.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrer persönlichen Ansprechperson auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.