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ESA-RL – Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch

Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch (ESA-RL)
Sozialversicherungsrecht
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ESA-RL – Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch



Ziff. D.4.a. ESA-RL, Gesetzlich krankenversicherte Frauen

1 Soweit eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen nicht gegeben ist, soll die Ärztin/der Arzt auf die Möglichkeiten zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen hinweisen. 2 Nach dem SchKG haben gesetzlich krankenversicherte Frauen Anspruch auf Leistungen, wenn ihnen die Aufbringung der Mittel für den Abbruch einer Schwangerschaft nicht zuzumuten ist (§ 19 SchKG). 3 Die Leistungen nach dem Gesetz erstrecken sich auf die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs selbst und der medizinisch erforderlichen Nachbehandlung bei komplikationslosem Verlauf. 4 Die Leistungen werden auf Antrag auftragsweise von der örtlich zuständigen gesetzlichen Krankenkasse als Sachleistungen gewährt.


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