Category Image
Rundschreiben

2025 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zu Empfängnisverhütung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch (§§ 24a, 24b SGB V) [RS 2025/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2025 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. 4.2.1.1. RS 2025/02, Allgemeine Einkommensgrenze

Die allgemeine Einkommensgrenze ergibt sich aus § 19 Absatz 2 in Verb. mit § 24 SchKG.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrer persönlichen Ansprechperson auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.