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Richtlinien

KFE-RL – Krebsfrüherkennungs-Richtlinie

Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie/KFE-RL)
Sozialversicherungsrecht
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KFE-RL – Krebsfrüherkennungs-Richtlinie



§ 36 KFE-RL, Anpassung

Spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinienänderung soll der Gemeinsame Bundesausschuss den Erfolg des Hautkrebs-Screenings prüfen und erforderliche Änderungen beschließen.


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