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Grundsätze

DÜ-VB – Datenübermittlungs-Vereinbarung

Vereinbarung über das Verfahren zur Übermittlung von Daten zwischen den Krankenhäusern und den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Anschlussrehabilitation nach § 301 Absatz 3 SGB V (Datenübermittlungs-Vereinbarung [DÜ-Vb])
Sozialversicherungsrecht
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DÜ-VB – Datenübermittlungs-Vereinbarung



Präambel DÜ-VB

Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft schließen eine Vereinbarung über ein einheitliches Verfahren der Datenübermittlung zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen zur Einleitung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation im Rahmen der Anschlussrehabilitation.


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