Rubrik: Beiträge zur Sozialversicherung

Beschreibung

Die Rentenversicherungsträger sind gesetzlich beauftragt, mindestens alle vier Jahre bei jedem Arbeitgeber zu prüfen, ob diese ihre Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen. Die Prüfung wird als Betriebsprüfung bezeichnet. Zu diesem Zweck vereinbaren Betriebsprüfende der Rentenversicherung mit dem jeweiligen Arbeitgeber in der Regel einen Termin, um die entsprechenden Unterlagen vor Ort einzusehen. Das Seminar bereitet Arbeitgeber optimal auf die Betriebsprüfung vor und gibt wertvolle Tipps zu den Entgeltunterlagen.

Seminare in der Rubrik Beiträge zur Sozialversicherung

  • Aktuelle Fragen zur Entgeltabrechnung sicher lösen: Das Online-Seminar bietet Praxistipps zu Gutscheinen, E-Firmenwagen, E-Bikes, betrieblichen Versicherungen und der neuen Aktivrente. Erfahren Sie, welche Einkommen steuer- und beitragspflichtig ist und welche Neuerungen Sie als Arbeitgeber beachten müssen.

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