Pfändungsrechner 2022

Die Pfändung des Arbeitseinkommens (Lohnpfändung) ist eine der häufigsten Maßnahmen der Zwangsvollstreckung. Der Pfändungsrechner der AOK erspart den Blick in die Pfändungstabelle. Mit einem Klick sehen Sie das unpfändbare Einkommen, das Sie einem verschuldeten Mitarbeiter auszahlen können.

Erhöhung der Pfändungsgrenzen 2022

Die Pfändungsfreigrenzen, die das Existenzminimum von Arbeitnehmern und ihren engsten Familienangehörigen schützen, wurden zum 1. Juli 2022 nach dem Maßstab der Änderung des einkommensteuerrechtlichen Grundfreibetrags angepasst. Der Pfändungsfreibetrag liegt nun bei 1.330,16 Euro monatlich. Aufgrund der Rundungsvorschrift in § 850c Absatz 5 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) ist Arbeitseinkommen sogar bis zu einer Höhe von 1.339,99 Euro pfändungsgeschützt. Mit dem AOK-Pfändungsrechner ermitteln Sie anhand der aktuellen Pfändungstabelle nach § 850 c den pfändbaren Anteil eines Gehalts. Geben Sie dazu einfach Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten in den Rechner ein.

Pfändbares Einkommen ab 1. Juli 2022

Ihre Angaben

Unterhaltsberechtigte

Alle Angaben ohne Gewähr

Was können Sie mit dem Pfändungsrechner ermitteln?

Mit dem Pfändungsrechner erfahren Sie:

  • Wie hoch ist das unpfändbare Einkommen im Monat?
  • Wie hoch ist der pfändbare Anteil des Nettoeinkommens?
  • Wie erhöht sich der unpfändbare Anteil des Einkommens bei unterhaltsberechtigten Angehörigen?

Tipps für Benutzer

Der Pfändungsrechner ermittelt den Pfändungsfreibetrag anhand des monatlichen Nettoeinkommens des Arbeitnehmers. Die Unterhaltspflichten des unter Lohnpfändung stehenden Mitarbeiters werden dabei vom Rechner berücksichtigt. Es können bis zu vier und mehr Personen als Unterhaltsberechtigte ausgewählt werden.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 18.04.2023

Weiteres zum Thema

Aktuelles

  • Online-Seminar „Probearbeit und Praktikum“: Frau und Mann besprechen sich in einem Lager
    05.05.2026 | Online-Seminar

    Worauf Arbeitgeber beim Einsatz von Praktikanten und Praktikantinnen achten sollten, erfahren Sie im Online-Seminar.
  • Basisarbeitende wertschätzen: Paketlieferant klingelt an einem Wohnhaus
    02.04.2026 | Online-Seminar

    Das Online-Seminar zeigt, wie es gelingen kann, dass Beschäftigte mehr Anerkennung erfahren.
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit: Patient und Therapeutin bei Physiotherapie
    27.04.2026 | Kinderkrankentage 2026

    Was gilt und welche Aufgaben haben Arbeitgeber, wenn Beschäftigte fehlen, weil ein Kind krank ist?
Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.