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Meldungen zur Sozialversicherung

Arbeitgeber melden versicherungspflichtig Beschäftigte der Krankenkasse, bei der sie Mitglied sind. Sie liefern damit den Versicherungsträgern alle relevanten Daten über die Versicherten im Zusammenhang mit der Beschäftigung. Weitere Meldungen sind zum Beispiel Jahres-, Unterbrechungs- und Sofortmeldungen. Die Meldedaten sind für die Abwicklung der Sozialversicherung unverzichtbar. Meldungen werden direkt über die Entgeltabrechnungsprogramme oder mit Ausfüllhilfen erstellt und übermittelt.

Aktuelles

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    08.01.2026 | Online-Trainings

    Für mehr Fachwissen

    Die kostenfreien interaktiven Online-Trainings der AOK zur Sozialversicherung sind jetzt für das Jahr 2026 verfügbar.
  • Arbeitszeiterfassung ist Pflicht: Frau greift nach Kiste in einem Regallager.
    08.01.2026 | SV-Änderungen zum Jahreswechsel

    Arbeitszeiterfassung ist Pflicht

    Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Arbeitszeiten der Beschäftigten systematisch zu erfassen. Mehr dazu bei Trends & Tipps.
  • SV-Beiträge 2026: Mann am Schreibtisch tippt auf einem Taschenrechner
    05.01.2026 | SV-Änderungen zum Jahreswechsel

    SV-Beiträge und Rechengrößen 2026

    Höhere Entgeltgrenzen und Rechengrößen: Mit welchen Werten Sie in der SV im Jahr 2026 rechnen müssen.
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    Die Meldungen des Arbeitgebers und ihre Weiterleitung behandelt § 28a SGB IV.

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