Thema

Meldungen zur Sozialversicherung

Arbeitgeber melden versicherungspflichtig Beschäftigte der Krankenkasse, bei der sie Mitglied sind. Sie liefern damit den Versicherungsträgern alle relevanten Daten über die Versicherten im Zusammenhang mit der Beschäftigung. Weitere Meldungen sind Jahres-, Unterbrechungs- und Sofortmeldungen. Die Meldedaten sind für die Abwicklung der Sozialversicherung unverzichtbar. Meldungen werden direkt über die Entgeltabrechnungsprogramme oder mit Ausfüllhilfen erstellt.

Aktuelles

  • Trends & Tipps 2026 – Neues in der Sozialversicherung: zwei Personen in einem Büro schauen sich ein Online-Seminar an
    07.10.2025 | Seminar-on-demand

    Trends & Tipps 2026

    Sie möchten wissen, was im nächsten Jahr in der SV wichtig wird? Melden Sie sich zum kostenfreien Seminar-on-demand an.
  • Nachweis der Elterneigenschaft für die Pflegeversicherung: Tochter mit pflegebedürftiger Mutter in einer Küche.
    09.12.2025 | PV-Nachweis Elterneigenschaften

    Update zum digitalen Verfahren

    Das digitale Verfahren zum Nachweis der Elterneigenschaft ist angelaufen. Zum Jahreswechsel gibt es kleinere Ergänzungen.
  • Entsendungen in Abkommensstaaten 2026: Zwei Reisende unterwegs zum Gate im Flughafen.
    02.12.2025 | SV-Änderungen zum Jahreswechsel

    Entsendungen in Abkommensstaaten

    Das Antragsverfahren bei Entsendungen in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, wird digital.
Weiteres zum Thema

Passende Beiträge im Expertenforum

Sie haben Fragen zu den Themen Meldung zur Sozialversicherung? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Fachleuten.

Rechtsdatenbank durchsuchen

Passende Dokumente zum Thema Meldungen zur Sozialversicherung
  • Datenerfassungs-​ und -​übermittlungsverordnung (DEÜV)

    In der DEÜV wird das Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und SV-Trägern geregelt.

    Mehr erfahren
  • Meldepflichten des Arbeitgebers

    Die Meldungen des Arbeitgebers und ihre Weiterleitung behandelt § 28a SGB IV.

    Mehr erfahren
Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.