Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. A.II.5. RS 1998/03
Ziff. A.II.5. RS 1998/03, Einheitlicher Sachbezugswert für Verpflegung bei Arbeitnehmern und Jugendlichen/Auszubildenden
(1) Im Rahmen einer Übergangsregelung waren bisher für Jugendliche/Auszubildende geringere Sachbezugswerte für Verpflegung maßgebend. Diese Übergangsregelung entfällt . . . Vom 1. 1. 1999 an sind damit die Sachbezugswerte für Verpflegung für alle Beschäftigten gleich hoch.
(2) An der Unterscheidung Arbeitnehmer einerseits und Jugendlicher/Auszubildender andererseits beim Sachbezugswert Unterkunft wird festgehalten..
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