Beiträge für Minijobs

Welche Beiträge, Steuern und Umlagen Arbeitgeber für Minijobbende bis zur Geringfügigkeitsgrenze abführen müssen, steht in dieser Tabelle: für das aktuelle Jahr und rückwirkend für vorige Jahre. Die Minijobgrenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro. Bitte entnehmen Sie der Tabelle die Beitragsart, die Beitragsgruppe und den Prozentsatz der Abgabe, die durch die Minijob-Zentrale eingezogen wird.

Beiträge für Minijobs 2026

Beiträge/​Steuern/​UmlagenBeitragsgruppeProzentsatz
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung600013,0 %
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt60005,0 %
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung050015,0 %
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt05005,0 %
Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung01003,6 %
Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt010013,6 %
Einheitliche PauschsteuerSt2,0 %
Insolvenzgeldumlage 0,15 %
Umlage für Krankheitsaufwendungen (80 %)U10,8 %
Umlage für Mutterschaftaufwendungen (100 %)U20,22 %

Stand

Erstellt am: 01.01.2026

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