Der Ausbildungsplan gibt der dualen Ausbildung Struktur

Ein Ausbildungsplan gliedert die Inhalte einer Berufsausbildung nach zeitlichen und sachlichen Inhalten. Er ist gesetzlich vorgeschrieben. In einem Berichtsheft halten Auszubildende den Verlauf ihrer dualen Ausbildung bis zur Abschlussprüfung fest.

Plan für den Ausbildungsverlauf

Für jeden Ausbildungsberuf gibt es einen gesetzlichen Ausbildungsrahmenplan. Er ist Teil der Ausbildungsordnung und regelt den Ausbildungsinhalt. Konkreter wird es im Ausbildungsvertrag, der einen betrieblichen Ausbildungsplan enthält. Darin werden der Verlauf der Ausbildung im Betrieb und die Inhalte genauer beschrieben. Ausbildungsbetriebe erstellen für jede auszubildende Person einen solchen Ausbildungsplan.

Lerninhalte und Ausbildungsziel

Der Betrieb trägt Sorge dafür, dass seine Auszubildenden das vorgesehene Ausbildungsziel erreichen können. Darüber hinaus verpflichtet sich der Ausbildende, alle vorgeschriebenen Lerninhalte in der Ausbildung zu vermitteln. Je nach anerkanntem Ausbildungsberuf dauert die Ausbildungszeit zwei bis dreieinhalb Jahre. Außerdem haben Ausbildungsbetriebe ihre Nachwuchskräfte zur Teilnahme an Berufsschulunterricht, Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Unternehmens anzuhalten.

Berichtsheft im Auge behalten

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) verpflichtet die Auszubildenden zum Führen eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheft). Nahezu alle Ausbildungsordnungen sehen vor, dass sie ihr Berichtsheft während der Arbeitszeit führen dürfen. Das sollten Unternehmen nicht als verschenkte Zeit betrachten: Die Auszubildenden lernen dadurch frühzeitig das Dokumentieren von Arbeitsprozessen.

Funktionen des Berichtshefts

Das Berichtsheft erfüllt mehrere Funktionen:

  • Es dient als dokumentarischer und rechtlicher Nachweis über den zeitlichen und sachlichen Ablauf der Ausbildung.
  • Auszubildende legen es der zuständigen Stelle vor, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
  • Gut geführte Ausbildungsnachweise ermöglichen es zudem allen Beteiligten, die Inhalte mit dem vorgegebenen Ausbildungsrahmenplan abzugleichen. Empfehlenswert ist, sie regelmäßig, am besten monatlich, gemeinsam durchzugehen.

Für die Prüfung des Berichtshefts sind die Ausbildenden beziehungsweise die Ausbildungsleitung im Betrieb zuständig.

Abschluss der Ausbildung

Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit oder mit der Abschlussprüfung, falls der oder die Auszubildende sie vor Ablauf der Ausbildungszeit besteht. Einige Besonderheiten sind zu beachten:

  • In anerkannten Ausbildungsberufen dürfen Abschlussprüfungen bei Nichtbestehen höchstens zweimal wiederholt werden.
  • Die Abschlussprüfung ist für Auszubildende gebührenfrei.
  • Der ausbildende Betrieb hat Auszubildende für die Prüfung freizustellen und sie mit ihrer Zustimmung rechtzeitig anzumelden.
  • Geprüft wird, ob die Nachwuchskraft die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, über die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse verfügt und ob sie mit dem in der Berufsschule vermittelten Lehrstoff vertraut ist.
  • Die Prüfungsanforderungen der Ausbildungsordnung werden in der Abschlussprüfung zugrunde gelegt.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 01.01.2024

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