Betriebliche Gesundheitsförderung: Gesetzliche Grundlagen

Betriebliche Gesundheitsförderung wird im Präventionsgesetz als Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) seit 2015 weiter ausgebaut. Die Richtlinien zur Umsetzung sind im GKV-Leitfaden Prävention festgelegt.

Das Präventionsgesetz

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) gehört schon seit mehr als 25 Jahren zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Am 25. Juli 2015 trat das Präventionsgesetz in Kraft. Es stärkt die Betriebliche Gesundheitsförderung als Aufgabe der GKV.

Dabei fördern insbesondere die Krankenkassen die Ermittlung betriebs- oder branchenspezifischer Bedarfe Mitarbeitender, um so passgenaue Angebote wie Seminare, Workshops oder Kurse für die Beibehaltung oder Verbesserung ihrer Gesundheit machen zu können.

Die Nationale Präventionskonferenz: Aufgaben und Berichte

Das Gesetz fordert und fördert auch die Kooperation aller Sozialversicherungen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement. So arbeiten in der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) die gesetzliche Unfall- und Krankenversicherung sowie die Rentenversicherung Hand in Hand bei der Etablierung von BGM.

Das geschieht vor allem durch

  • die konzeptionelle Erweiterung der Handlungsfelder und Branchen und
  • die Gestaltung von Kooperationsmöglichkeiten.

Sowohl auf Bundesebene mit einer Bundesrahmenempfehlung als auch auf Landesebene mit den Landesrahmenvereinbarungen werden gesellschaftliche Ziele formuliert, die in Prävention und Betrieblicher Gesundheitsförderung erreicht werden sollen.

Präventionsbericht 2024

Die NPK widmet sich auch innovativen Themen, die Einfluss auf das Gesundheitsgeschehen in Deutschland nehmen, unter anderem den Herausforderungen des Klimawandels. Diese Aktivitäten erfolgen gezielt beispielsweise in Kommunen, Schulen und Betrieben. Für die Umsetzung der Präventionsstrategie in den Bundesländern berichten die beteiligten Partnerinnen und Partner in den Jahresberichten der NPK. 2024 erschien der jüngste Präventionsbericht, der auf das Jahr 2023 blickt:

Im Berichtsjahr 2023 konnten knapp 2,2 Millionen Beschäftigte in 29.668 Betrieben mit BGF-Aktivitäten angesprochen werden (2022: 26.439 Betriebe). Die Krankenkassen förderten rund 1,6 Millionen Teilnahmen an individuellen Kursangeboten zur Gesundheitsförderung und Prävention (2022: ca. 1,3 Millionen Teilnahmen).

Insgesamt lässt sich eine Steigerung der Ausgaben gegenüber dem Berichtsjahr 2022 feststellen. So gaben die Krankenkassen für die drei Bereiche Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten, BGF und individuelle verhaltensbezogene Prävention insgesamt 630.579.435 Euro aus (2022: 583.867.822 Euro).

Dabei wurden durchschnittlich 8,49 Euro je versicherter Person aufgewendet, dies sind etwa 8 Prozent mehr als im Vorjahr (2022: 7,93 Euro). Allein die Ausgaben für BGF-Maßnahmen lagen bei 268.962.864 Euro (2022: 257.421.055 Euro).

Neben den reinen Zahlen untersucht der Bericht die Leistungen der Krankenkassen in der Gesundheitsförderung und Prävention, in der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) und in der Individualprävention. Außerdem informiert der Report über die Leistungen der Pflegekassen in der Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen im Jahr 2023. Ein Sonderteil gibt einen vertiefenden Einblick in die Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege.

Der Leitfaden Prävention

Der GKV-Spitzenverband hat aufgrund der Vorgaben des neuen Präventionsgesetzes auch den Leitfaden Prävention der GKV im Dezember 2023 aktualisiert. Darin legt der GKV-Spitzenverband die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und der Betrieblichen Gesundheitsförderung fest. Die Krankenkassen dürfen nur Maßnahmen fördern, die dem Leitfaden entsprechen. 

Zentrales Anliegen ist es, ein qualitätsgesichertes Angebot zu gewährleisten: Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung müssen immer exakt auf die Bedürfnisse im Unternehmen zugeschnitten sein. Welche Maßnahmen empfehlenswert oder notwendig sind, wird vorher mithilfe detaillierter Analysen ermittelt. 

Bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen gilt: Erfolgreiche BGF umfasst gleichzeitig gesundheitsgerechtes Verhalten und gesunde Arbeitsbedingungen. Anders gesagt: Verhaltens- und Verhältnisprävention. Aufgabe der Krankenkassen ist es, sowohl einen gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensstil zu fördern als auch eine gesundheitsförderliche Arbeitsgestaltung zu unterstützen. Ebenso soll eine überbetriebliche Vernetzung und Beratung etabliert werden.

Ergänzungen zum Klimaschutz im Leitfaden Prävention

Der Leitfaden wird kontinuierlich verbessert. Seit der Fassung Ende 2022 wurden Aspekte des Umweltschutzes und des Klimawandels ergänzt. Begründet wird dies mit der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, die maßgeblich zur menschlichen Gesundheit beitragen. Entsprechend sollen GKV-Leistungen der Gesundheitsförderung und Prävention mittelbar auch dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zugutekommen.

Die aktuelle Ausgabe von Ende 2024 findet sich auf der Webseite des Leitfadens Prävention.

Die besondere Situation im Pflegemarkt

Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) für Pflegekräfte und das Thema „gesund pflegen“ wird in Zukunft weiter an Bedeutung zunehmen. Weitere Informationen finden Sie im Themenbereich BGF in der Pflege.

Regionale BGF-Koordinierungsstellen

Die regionalen BGF-Koordinierungsstellen sind ein gemeinsames Angebot der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Übergeordnetes Ziel ist es, interessierten Unternehmen einen einfachen Zugang zu BGF-Ansprechpartnern zu ermöglichen. Zielgruppe sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), da diese oft nicht so genau wissen, wie und mit wem sie Betriebliche Gesundheitsförderung in ihrem Betrieb umsetzen können.

Mit der BGF-Koordinierungsstelle haben die gesetzlichen Krankenkassen ein unabhängiges Onlineportal geschaffen, über das eine kostenlose Beratung möglich ist.

BGF-Koordinierungsstelle

Kostenlose BGF-Beratung online

Über das Vermittlungsportal der BGF-Koordinierungsstelle erhalten Unternehmen zeit- und ortsunabhängig ausführliche Informationen und eine individuelle Beratung durch die BGF-Experten der Krankenkassen.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 23.07.2025

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