Umlage- und Erstattungssätze 2023
Für das Umlageverfahren finden Sie hier die Umlage- und Erstattungssätze: Im Falle einer Krankheit handelt es sich um die Umlage U1, im Falle von Mutterschutz ist es die Umlage U2.
Umlage- und Erstattungssatz U1 Krankheit
| Erstattungssatz | Umlagesatz |
|---|---|
| Bei 50 % Erstattung | 2,0 % |
| Bei 60 % Erstattung | 2,6 % |
| Bei 70 % Erstattung | 3,0 % |
| Bei 80 % Erstattung | 4,2 % |
Umlage- und Erstattungssatz U2 Mutterschaft
| Erstattungssatz | Umlagesatz |
|---|---|
| Bei 100 % Erstattung | 0,63 % |
Die AOK Bayern erstattet bei Beschäftigungsverboten zusätzlich zum weitergezahlten Entgelt die auf dieses Entgelt entfallenden tatsächlich gezahlten Arbeitgeberanteile des Gesamtsozialversicherungsbeitrags.
Stand
Erstellt am: 13.12.2022
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