Konjunkturelles und saisonales Kurzarbeitergeld

Bei vorübergehendem Arbeitsausfall sieht das Arbeitsförderungsrecht die Zahlung von Kurzarbeitergeld vor. Man unterscheidet konjunkturelles und saisonales Kurzarbeitergeld.

Konjunkturelles Kurzarbeitergeld

Konjunkturelle oder strukturelle Störungen der Gesamtwirtschaft können bei Unternehmen vorübergehende Arbeitsausfälle bewirken. Beschäftigte haben dann Anspruch auf konjunkturelles Kurzarbeitergeld, wenn

  • ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt,
  • betriebliche Voraussetzungen erfüllt sind (also mindestens ein Arbeitnehmer beziehungsweise eine Arbeitnehmerin im Betrieb oder der Betriebsabteilung sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist) und
  • persönliche Voraussetzungen erfüllt sind
    • es besteht eine arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung
    • das Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt oder aufgelöst
    • der Arbeitnehmer ist nicht vom Bezug von Kurzarbeitergeld ausgeschlossen (ausgeschlossen sind beispielsweise Bezieher von Krankengeld).

Zudem muss der Arbeitgeber den Arbeitsausfall der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen.

Die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld finden Sie hier auf den Webseiten der Bundesagentur für Arbeit.

Saisonales Kurzarbeitergeld

Das saisonale Kurzarbeitergeld (Saison-Kurzarbeitergeld) ist eine Sonderform des Kurzarbeitergelds für Betriebe des Baugewerbes (auch Dachdeckerhandwerk und Gerüstbauhandwerk sowie für Garten- und Landschaftsbaubetriebe).

Saison-Kurzarbeitergeld wird Beschäftigten nach vorheriger Auflösung von etwaigem Arbeitszeitguthaben in der Schlechtwetterzeit, in der es häufig zu witterungsbedingten Arbeitsausfällen kommt, gewährt.

Schlechtwetterzeit ist die Zeit vom 1. Dezember bis 31. März.

Saison geht vor Konjunktur

Der Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld geht dem Bezug von konjunkturellem Kurzarbeitergeld vor. Während der Schlechtwetterzeit kann also auch bei konjunkturell bedingtem Arbeitsausfall in Betrieben des Baugewerbes ausschließlich Kurzarbeitergeld in Form von Saison-Kurzarbeitergeld bezogen werden. Hierzu zählen auch das Dachdecker- und Gerüstbauhandwerk sowie Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus.

Versicherungspflichtig zur Bundesagentur für Arbeit beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Baugewerbe haben in der Schlechtwetterzeit Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld, wenn

  • der Arbeitsausfall erheblich ist (wenn er auf witterungsbedingten oder wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, vorübergehend und nicht vermeidbar ist, beispielsweise Winterzeit mit starkem Schneefall),
  • betriebliche (siehe Erläuterungen zu konjunkturellem Kurzarbeitergeld) und
  • persönliche Voraussetzungen (siehe Erläuterungen zu konjunkturellem Kurzarbeitergeld) erfüllt sind.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 01.01.2024

Alle Artikel im Thema
Zurück zum Thema
Zurück
Weiteres zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zum Thema Konjunkturelles und saisonales Kurzarbeitergeld

Betriebliche Altersversorgung

Unternehmen können ihre Beschäftigten beim Aufbau einer zusätzlichen Betriebsrente finanziell unterstützen. Gleichzeitig positionieren sie sich mit diesem Angebot als attraktiver Arbeitgeber.

Mehr erfahren
Betriebsrentenstärkungsgesetz: Änderungen in der bAV

Um die weitere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu stärken, ist seit 2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft.

Mehr erfahren
Meldung zur Sozialversicherung

Der Arbeitgeber meldet versicherungspflichtig Beschäftigte bei der zuständigen Krankenkasse an und gibt weitere Meldungen dorthin ab. Die Meldungen werden direkt aus den Entgeltabrechnungsprogrammen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen erstellt.

Mehr erfahren
Kontakt zur AOK Bayern
Grafik Firmenkundenservice

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Firmenkundenservice

Bankdaten

Hier finden Sie die Bankverbindungen und die Betriebsnummer der AOK Bayern