Mit dem Jobcheck die Sozialversicherungspflicht prüfen

Werkstudentenvertrag, Praktikum, Nebenjob: Die Beschäftigungsmöglichkeiten für Studierende sowie Schülerinnen und Schüler sind vielfältig. Die AOK Bayern bietet mit dem Jobcheck ein kostenfreies Tool an, mit dem sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte schnell herausfinden können, ob bei einem Arbeitsverhältnis Sozialversicherungspflicht besteht. Außerdem gibt der Jobcheck Tipps, was melde- und beitragsrechtlich zu beachten ist.

So funktioniert der Jobcheck

Durch einfache Ja-Nein-Fragen zum Studienstatus, zur Art eines Praktikums, zur Höhe des Arbeitsentgelts und zur Arbeitszeit leitet Sie der Jobcheck schnell und einfach durch die versicherungsrechtliche Beurteilung. Schon nach wenigen Fragen wird das Ergebnis angezeigt und kann als übersichtliches PDF-Dokument samt Zusammenfassung der Antworten heruntergeladen werden. Der Jobcheck steht dabei in drei Varianten zur Verfügung: Eine Version für Arbeitgeber und eine Version für Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Personen im Praktikum – jeweils in deutscher und englischer Sprache.

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Jobcheck

Mit dem Jobcheck der AOK Bayern erhalten Sie schnell und einfach eine Einschätzung, ob ein Werkstudentenvertrag, ein Praktikum oder ein Nebenjob sozialversicherungspflichtig ist.

Jobcheck per Einladungsfunktion versenden

Manchmal wissen Sie als Arbeitgeber im Vorfeld nicht genau Bescheid, ob etwa ein Praktikum vorgeschrieben ist oder ob noch weitere Arbeitsverhältnisse bestehen. Nutzen Sie in diesem Fall einfach die Einladungsfunktion und bitten die betreffende Person, den Jobcheck selbst durchzuführen. Das Ergebnisdokument des Jobcheck liefert Ihnen dann die notwendigen Antworten für die Anmeldung der betreffenden Person.

Selbst bei speziellen Fragen, wie der Erstellung von akademischen Abschlussarbeiten im Unternehmen und den Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis, hilft der Jobcheck weiter. Für Sonderfälle, in denen der Jobcheck keine eindeutige Antwort liefern kann, wie etwa bei mehreren nebeneinander ausgeübten Beschäftigungen, erhalten Sie den direkten Kontakt zu Ihrer AOK.

Mit dem Ergebnisdokument des Jobchecks beraten die Expertinnen und Experten der AOK Sie gern. Auch bei Fragen zur Versicherung von Mitarbeitenden, beispielsweise ob eine Familienversicherung weiterhin möglich ist, hilft die AOK Ihnen gern weiter. Sind das Beschäftigungsverhältnis und der Versicherungsstatus geklärt, kann die Anmeldung bei der zuständigen Krankenkasse erfolgen.

Werkstudent oder Minijob

Ein weiterer Vorteil des Jobchecks: Neben der Einschätzung, ob ein Arbeitsverhältnis als voll sozialversicherungspflichtig oder als Minijob gelten kann, berücksichtigt der Jobcheck natürlich auch die Möglichkeit der Werkstudentenregelung. Nach dieser Regelung sind Studierende in Beschäftigungen während ihres Studiums kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn sie als ordentlich Studierende an einer Hochschule oder der fachlichen Ausbildung dienenden Schule eingeschrieben sind und das Studium im Vordergrund steht. Das heißt: Während der Vorlesungszeit dürfen Studierende nur maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten, um das Werkstudentenprivileg nutzen zu können. In der Rentenversicherung tritt hingegen Versicherungspflicht ein, sobald die Geringfügigkeitsgrenzen überschritten werden.

Der Jobcheck prüft hier, ob die Wochenstundengrenze eingehalten wird und mögliche Ausnahmeregelungen wie zum Beispiel Mehrarbeit während der vorlesungsfreien Zeit.

Für Sie als Arbeitgeber kann es dabei durchaus günstiger sein, Studierende mehr als geringfügig entlohnt zu beschäftigen und das Werkstudentenprivileg zu nutzen. Bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung fallen grundsätzlich Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung in Höhe von 28 Prozent an. Nutzen Sie hingegen das Werkstudentenprivileg sind lediglich 9,3 Prozent Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abzuführen.

Der Versicherungsschutz der Studierenden ist entweder über eine studentische Krankenversicherung oder eine Familienversicherung gewährleistet. Werkstudenten werden im Meldeverfahren mit der Personengruppe „106“ gekennzeichnet.

Praktika und Jobs neben der Schule

Für Sie als Arbeitgeber ebenfalls gut zu wissen: Der Jobcheck kennt die zahlreichen Varianten, in denen Praktika absolviert werden können – als Vor-, Nach- oder Zwischenpraktikum, vorgeschrieben oder freiwillig, entlohnt oder ohne Entgelt.

Die Grundzüge der dahinterliegenden Regelung: Vorgeschriebene Vor- und Nachpraktika sind grundsätzlich versicherungspflichtig in allen SV-Zweigen. Sofern kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, besteht Versicherungspflicht nur in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Vorgeschriebene Zwischenpraktika sind hingegen in allen Sozialversicherungszweigen versicherungsfrei. Nicht vorgeschriebene Vor- und Nachpraktika werden wie Beschäftigungen beurteilt und für nicht vorgeschriebene Zwischenpraktika prüft der Jobcheck die Regelungen für beschäftigte Studierende.

Wenn Unternehmen Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen beschäftigen, gelten für sie die gleichen Grundsätze für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung wie für Beschäftigte. Mit dem Jobcheck der AOK erhalten Sie als Arbeitgeber auch für diese Personengruppe Aussagen zur Versicherungspflicht.

Dokumente zum Download von der AOK Bayern
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