Entsendungen in Abkommensstaaten

Seit dem 1. Januar 2026 erfolgt das Antrags- und Bescheinigungsverfahren für Entsendungen in Abkommensstaaten ausschließlich digital. Die Neuerung betrifft Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten vorübergehend in einen Staat mit Sozialversicherungsabkommen entsenden. Ziel ist eine vereinfachte, digital gestützte Bearbeitung.

Elektronisches SVA-Antragsverfahren bei Entsendungen ab 2026

Bislang werden Bescheinigungen für Entsendungen in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen (SVA) geschlossen hat, in Papierform beantragt. Seit dem 1. Januar 2026 läuft die Antragstellung ausschließlich digital. Arbeitgeber nutzen dazu entweder ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal. Die Übertragung erfolgt gesichert und verschlüsselt. Mit der Entsendebescheinigung wird bestätigt, dass für eine in einem Abkommensstaat tätige Person die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gelten. Das gilt jeweils für die Sozialversicherungszweige, die im Abkommen geregelt werden. Damit werden Doppelversicherungen grundsätzlich vermieden.

Eine Ausnahme gilt für Fälle, in denen die DRV-Bund zuständig ist – hier bleibt das Papierverfahren bis auf Weiteres bestehen.

Passend zum Thema

AOK-Checkbrief: Entsendungen in Abkommensstaaten

Alles über das neue digitale SVA-Verfahren erfahren Sie kurz und kompakt im Checkbrief.

Zuständige Stellen im Antragsverfahren

Die Zuständigkeit richtet sich danach, ob und wohin der Arbeitgeber die Rentenversicherungsbeiträge für Beschäftigte abführt:

  • Führt der Arbeitgeber RV-Beiträge an eine Krankenkasse ab, stellt diese die SVA-Bescheinigung aus.
  • Erfolgt keine Beitragsabführung an eine Krankenkasse, ist die DVKA oder die DRV-Bund zuständig. Eine Übersicht findet sich im Checkbrief (Download oben).
  • Bei Ausnahmevereinbarungen ist grundsätzlich die DVKA zuständig.
  • Die DRV-Bund nimmt noch nicht am elektronischen Verfahren teil; dort erfolgt die Antragstellung weiterhin per E-Mail (PDF-Antrag) oder per Post.

Der Datensatz „SVA-Antrag Entsendung“

Der Datensatz enthält allgemeine Datenfelder sowie länderspezifische Fragen. Abgefragt werden unter anderem vorherige Entsendungen, Unterbrechungen sowie Angaben zur Einstellung zum Zweck einer Entsendung und SVA-spezifische Zusatzfragen. Bei bestimmten Staaten gelten vereinfachte Abfragen, etwa für Transportpersonal, diplomatisches Personal oder Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

SVA-Verfahren und Rückmeldung

Anträge müssen auf sicherem, elektronischem Weg übermittelt werden. Die Antwort erfolgt ebenfalls digital:

  • Bei Genehmigung wird die SVA-Bescheinigung als druckbares PDF innerhalb von drei Arbeitstagen bereitgestellt. Der Arbeitgeber sollte diese seinen Beschäftigten zur Vorlage im Entsendestaat zur Verfügung stellen.
  • Bei Ablehnung enthält die digitale Rückmeldung eine Begründung, zum Beispiel unplausible Angaben oder fehlende Voraussetzungen für eine Entsendung.

Ausnahmevereinbarungen und Verlängerungen

Für Fälle, in denen eine Entsendung nicht den Voraussetzungen des jeweiligen Abkommens entspricht oder eine Verlängerung benötigt wird, ist der Nachrichtentyp „SVA-Antrag Ausnahmevereinbarung“ zu verwenden. Die DVKA ist für die Prüfung zuständig.

Mit dem „SVA-Antrag Ausnahmevereinbarung“ ist für folgende Staaten ein Verlängerungsantrag über den Maximalzeitraum hinaus möglich: Chile, Indien, Japan, Korea, Marokko, Tunesien.

Klarstellung zur Entsendedauer

Je nach Sozialversicherungsabkommen wird der Entsendezeitraum unterschiedlich berechnet:

  • „Monate“: abgestellt auf den tatsächlichen Entsendezeitraum (Albanien, Moldau, Philippinen, Uruguay)
  • „Kalendermonate“: voller Monat zählt, auch bei Teilmonaten (Australien, Brasilien, Chile, China, Indien, Japan, Kanada, Korea, Marokko, Nordmazedonien, Quebec, Tunesien)
  • USA: Berechnung erfolgt nach Jahren

Beispiel Fristberechnung nach Monaten

Ein Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber vom 15.3.2025 bis 14.3.2027 nach Albanien entsandt.

Lösung:
Es erfolgt eine Berechnung der Entsendefrist nach Monaten.
Die maximale Entsendedauer wird ab dem 15.3.2025 berechnet.
Vom 15.3.2025 bis 14.3.2027 (24 Monate) gelten die deutschen Rechtsvorschriften (Bescheinigung DE/AL 101).

Beispiel Fristberechnung nach Kalendermonaten

Eine Arbeitnehmerin wird von ihrem Arbeitgeber am 15.3.2025 für 24 Monate nach Brasilien entsandt.

Lösung:
Es erfolgt eine Berechnung der Entsendefrist nach Kalendermonaten. Die maximale Entsendedauer wird ab dem 1.3.2025 berechnet und läuft bis zum 28.2.2027.
Vom 15.3.2025 bis 28.2.2027 gelten die deutschen Rechtsvorschriften (Bescheinigung BR/DE 101).

Video aus dem Seminar-on-demand

Stand

Zuletzt aktualisiert: 05.01.2026

Alle Artikel im Thema
Weiteres zum Thema

Expertenforum der AOK Bayern

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung - im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Aktuelles

  • Online-Seminar „Saisonkräfte in der SV“: Mann erntet Trauben
    27.01.2026 | Online-Seminar

    Saisonkräfte in der SV

    Worauf Arbeitgeber bei Saisonkräften aus dem Ausland achten sollten, erfahren sie im Online-Seminar der AOK.
  • Familienfreundlichkeit in Unternehmen: Eine Frau hebt ein Kind im Park hoch, während ein Mann danebensteht.
    12.03.2026 | Newsletter Ausgabe 03/2026

    Familienfreundlich? Zahlt sich aus

    Unterstützung bei der Kinderbetreuung entlastet Beschäftigte und stärkt Unternehmen.
  • Neues zum Jahreswechsel: Hand markiert mit Bleistift auf Kalenderblatt Januar 2026
    02.03.2026 | Trends und Tipps

    Neues in der SV 2026

    Alle Details zu den gesetzlichen Neuerungen in 2026 mit Auswirkungen auf die SV haben wir für Sie zusammengefasst.

Neue Krankenkasse zum neuen Jahr

Attraktive Bonusmodelle, starke Leistungen, umfangreiche Partnerprogramme: Starten Sie mit der AOK ins neue Jahr und entdecken ihre vielen Vorteile für Versicherte. Einfach online anmelden und Mitglied der AOK werden.

Jetzt Vorteile sichern

Kontakt zur AOK Bayern
Grafik Firmenkundenservice

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Firmenkundenservice

Bankdaten

Hier finden Sie die Bankverbindungen und die Betriebsnummer der AOK Bayern