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Bewerbungsunterlagen für den Abschluss von Versorgungsverträgen zur telemedizinischen Versorgung AOK-versicherter Pflegeheimbewohner

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I. Angaben zur AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Ansprechpartner

AOK Nordost – Die Gesundheitskasse Brandenburger Str. 72, 14467 Potsdam

Christian Bürger
Versorgungsmanagement
Telefon: 0800 2 65080-21109
E-Mail: christian.buerger@nordost.aok.de

Petra Oldenburg
Versorgungsmanagement
Telefon: 0800 2 65080-42315
E-Mail: petra.oldenburg@nordost.aok.de

Vertragsunterlagen zum Download

Für den Erhalt aller weiteren Unterlagen zum Verfahren (Vertrag, Preisblatt und Teilnahmeantrag) wenden sich die Interessenten bitte an die unter I. genannten Personen per E-Mail.

Dokumente der AOK Nordost Brandenburg

II. Gegenstand des Verfahrens

1. Verfahrensgegenstand

Abschluss von Versorgungsverträgen zur telemedizinischen Versorgung AOK-versicherter Pflegeheimbewohner.

2. Ort der Leistungen

Bundesländer Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

3. Beschreibung

Vertragsgegenstand ist die Durchführung von geräteunterstützen Videosprechstunden zwischen dem teilnehmenden Versicherten und dem Arzt unter Verwendung von gerätegestützter Telemedizin. Der am Vertrag teilnehmende Versicherte wird hierbei durch eine geschulte und bevollmächtigte, der fachlichen Weisung des Arztes unterstellten Pflegefachkraft, unterstützt. Die Videosprechstunde kann je nach medizinischem Erfordernis von der Pflegefachkraft oder dem Arzt veranlasst bzw. eingeleitet werden. Ferner besteht je nach Bedarf die Möglichkeit, dass erhobene Untersuchungsergebnisse fernmündlich zwischen dem Arzt und der Pflegefachkraft besprochen werden. Untersuchungen sowie der Austausch im vorgenannten Sinn setzen stets die Einwilligung des Versicherten voraus.

Ziel des Vertrages ist die Verbesserung der Versorgungsqualität in stationären Pflegeeinrichtungen in strukturschwachen ländlichen Regionen. Hierzu schließt die AOK Nordost Verträge nach § 140 a SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch) mit interessierten Ärzten bzw. Medizinischen Versorgungszentren (MVZs) und Pflegeeinrichtungen. Diese haben personenbezogene und gerätetechnische Voraussetzungen sowie Qualitätsanforderungen zu erfüllen, die im Teilnahmeantrag (plus Formblätter) beschrieben sind. Die teilnehmenden Ärzte bzw. Medizinischen Versorgungszentren (MVZs) und Pflegeeinrichtungen erhalten jeweils eine pauschalierte Vergütung für die Durchführung aller vertraglichen Leistungen.

4. Vertragspartner

Vertragspartner kann jeder Arzt bzw. jedes MVZ sowie jede Pflegeeinrichtung in den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden, welche/r die jeweiligen Eignungsanforderungen wie unter Punkt III beschrieben, erfüllt.

5. Vertragsdauer

Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 1. August 2023, die Laufzeit ist unabhängig vom individuellen Vertragsbeginn bis zum 30. Juli 2025 begrenzt. Die Verträge treten jeweils mit Unterzeichnung in Kraft. Der Leistungserbringer kann den Vertrag aus wichtigen Gründen, die in § 13 des veröffentlichten Vertrages genannt sind, mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Quartals kündigen. Das gleiche Recht hat die AOK gegenüber allen teilnehmenden Leistungserbringern.

III. Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, fachlich/technische, strukturelle Angaben

Eignungsanforderungen für die Bewerber

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen.

Hinweise zu Unterauftragnehmern:

Bereits im Teilnahmeantrag sind alle Unterauftragnehmer (Formblatt 6) zu benennen. Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmern sind die unter III. 1. genannten Nachweise von jedem Unterauftragnehmer zu erbringen.

1. Persönliche Lage, Auflagen hinsichtlich Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

  • unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formblatt 1 des Teilnahmeantrages).
  • Nachweis über die aktuelle Eintragung im Handelsregister (zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerberunterlagen nicht älter als sechs Monate), sofern der Bewerber zum Eintrag ins Handelsregister verpflichtet ist. Ärzte müssen keinen Handelsregisterauszug einreichen.

2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Nachweis einer angemessenen Betriebshaftpflicht- bzw. Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt 2 des Teilnahmeantrages), dass im Falle des Vertragsschlusses spätestens zum Vertragsbeginn eine solche abgeschlossen sein wird. Bei den Ärzten bzw. MVZs und stationären Pflegeeinrichtungen müssen die Deckungssummen mindestens betragen: 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 EUR für Vermögensschäden. Sofern derzeit keine entsprechende Versicherung besteht, hat der Bewerber verbindlich zuzusagen, dass im Falle des Vertragsschlusses eine Erhöhung um die geforderten Haftungssummen vorgenommen wird und ein entsprechender Nachweis der AOK Nordost unverzüglich vorgelegt wird.

3. Fachliche/ technische Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen.

Derjenige teilnehmende Leistungserbringer (Arzt / MVZ oder Pflegeeinrichtung), der die zur Leistungserbringung notwendige technische Ausstattung mitbringt bzw. einbringt, hat eine unterzeichnete Eigenerklärung dafür vorzulegen, dass er die unten beschriebenen technischen Voraussetzungen erfüllt, und dass die technische Ausstattung die unten beschriebenen Mindestanforderungen erfüllt. Für den Arzt / das MVZ ist dazu Formblatt 4 des Teilnahmeantrages und für die Pflegeeinrichtung Formblatt 4a des Teilnahmeantrages auszufüllen.

Die Eigenerklärung umfasst folgende Mindestanforderungen an die technische Ausstattung und die technischen Voraussetzungen:

  • Ausreichend schnelle Internetverbindung (min. 1 Mbit/s Download, 0,5 Mbit/s Upload als minimale dem Endgerät zur Verfügung stehende Bandbreite) über WLAN oder Mobilfunk.
  • Bezüglich des Datenschutzes: Einhaltung der Bestimmungen zur Informationstechniksicherheit (§ 2), der Bestimmungen zum Datenschutz (§ 2a) und der Anforderungen an den Videodienstanbieter (§ 5) der Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)..
  • Tablet, Notebook oder Mobiltelefon mit aktuellem Betriebssystem (Android, iOS, iPadOS, Windows) und den neuesten vom Hersteller zur Verfügung gestellten Sicherheitsaktualisierungen.
  • Die Geräte müssen über eine Kamera , Lautsprecher, Mikrofon, Bluetooth und eine Möglichkeit zum Internetzugriff verfügen (bspw. über WLAN oder Mobilfunk).
  • Ausreichend schnelle Internetverbindung (min. 1 Mbit/s Download, 0,5 Mbit/s Upload als minimale dem Endgerät zur Verfügung stehende Bandbreite) über WLAN oder Mobilfunk.
  • Mindestens folgende Medizingeräte mit der Möglichkeit der drahtlosen Verbindung und Datenübermittlung zum Behandler:
    • Elektrokardiogramm (EKG)
    • Pulsoxymeter
    • Blutdruckmessgerät
    • Stethoskop mit Möglichkeit zur Auskultation live während der Behandlung und gleichzeitiger Speicherung der Tonspur zur späteren Überprüfung des Befundes.
  • Die Schulungen auf das Gerät sowie der Support für das Gerät müssen in deutscher Sprache erfolgt sein bzw. erfolgen.

 

Nur für den teilnehmenden Arzt bzw. das teilnehmende MVZ:

  • Erklärung und Nachweis des Arztes bzw. des MVZ, dass er/es einen Kooperationsvertrag mit einer sich ebenfalls an diesem Verfahren bewerbenden und nach den unten genannten Kriterien geeigneten Pflegeeinrichtung nach § 119b SGB V geschlossen hat (gilt nicht für Haus- und Fachärzte, die am Pflegeheim-Plus Vertrag in Mecklenburg-Vorpommern teilnehmen) und ein nach § 95 ff. SGB V zugelassener Leistungserbringer ist.
    Die Nachweise (gemäß Formblatt 3 des Teilnahmeantrages) müssen in Form von Kopien vorgelegt werden.

  • Elektronische Abrechnung - Eigenerklärung über das Vorhandensein der technischen Voraussetzungen zur elektronischen Abrechnung gemäß § 295 Abs. 1b SGB V (Formblatt 5).

Nur für die teilnehmende Pflegeeinrichtung:

  • Erklärung und Nachweis der Pflegeeinrichtung, dass sie einen Kooperationsvertrag mit einem sich ebenfalls an diesem Verfahren bewerbenden und nach den oben genannten Kriterien geeigneten Arzt nach § 119b SGB V geschlossen hat und die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2  SGB XI erfüllt.
    Die Nachweise (gemäß Formblatt 3a des Teilnahmeantrages) müssen in Form von Kopien vorgelegt werden.

  • Elektronische Abrechnung - Eigenerklärung über das Vorhandensein der technischen Voraussetzungen zur elektronischen Abrechnung gemäß § 295 Abs. 1b SGB V (Formblatt 5).

IV. Verfahren

1. Verfahrensart

Es handelt sich um ein Zulassungsverfahren im Sinne des Erwägungsgrundes (4) der EU- Richtlinie (2014/24/EG) vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe.

Unter Vorgabe einheitlicher Eignungsanforderungen und unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes (§§ 4 Abs. 4, 12, 70 SGB V) bietet die AOK Nordost allen interessierten Ärzten sowie MVZs und Pflegeeinrichtungen in den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, die die unter III. genannten jeweiligen Eignungsvoraussetzungen nach- weisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer „Verträge gemäß § 140a SGB V zur telemedizinischen Versorgung AOK-versicherter Pflegeheimbewohner“ an. Die Verträge werden mit jeweils drei Parteien geschlossen: Die AOK Nordost, ein Arzt bzw. ein MVZ und die mit ihm kooperierende Pflegeeinrichtung. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.08.2023, die Laufzeit ist auf zwei Jahre begrenzt. Ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich.

2. Verfahrensablauf

Eignungsprüfung

Interessenten wenden sich an die unter I. genannten Personen per E-Mail und fordern den Teilnahmeantrag inklusive Formblätter, das Preisblatt sowie den Vertrag unter Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse an.

Fragen zum Verfahren oder zu den Unterlagen sind ausschließlich ebenfalls per E-Mail an die unter I. genannten Personen zu richten. Etwaige mündliche Auskünfte sind unverbindlich, gleich durch wen sie erteilt werden.

Interessenten haben ihr Preisblatt und ihren Teilnahmeantrag einschließlich der geforderten Eignungsnachweise einzureichen:

  • bei der in Abschnitt I. genannten Stelle,
  • in deutscher Sprache,
  • mit den ausgefüllten Vordrucken und geforderten Nachweisen, unterzeichnet

Der Teilnahmeantrag und die dazugehörenden Unterlagen sowie das Preisblatt können als PDF per E-Mail oder auch schriftlich eingereicht werden!

Vertrag

Diejenigen Bewerber, die ihr Preisblatt und ihren Teilnahmeantrag eingereicht haben und die geforderten Eignungsanforderungen gemäß den Formblättern nachweisen, haben Anspruch auf Abschluss eines Vertrages. Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen sowie Rücklauf des unterzeichneten Vertrages bis zum 10. eines jeden Monats erfolgt der Vertragsbeginn zum darauffolgenden nächsten Monatsersten (frühestens jedoch zum 01.08.2023), ansonsten zum darauffolgenden übernächsten Monatsersten.

3. Verwaltungsangaben

Kosten, die durch die Teilnahme am Zulassungsverfahren / „Open-House-Verfahren“ entstehen, werden nicht erstattet.

4. Gültigkeit

Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung: 15.07.2023

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