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Mein AOK-Gesundheitsnetz: Teilnahme für Arztnetze

Übernahme von Budgetverantwortung

Die AOK Nordost sieht in der Kooperation mit regionalen Arztnetzen ein geeignetes Instrument, die Ver­sor­gung der Versicherten, insbesondere chronisch Kranker, an den tat­säch­lichen Versorgungsbedarfen auszurichten, die individuelle und grundsätzliche Abstimmung der an der Versorgung Beteiligten zu fördern und insgesamt die Ent­schei­dungen über den Einsatz von Ressourcen stärker an der Frage des medizinisch Not­wendigen und des wirtschaftlich Sinnvollen auszurichten. Letzteres soll insbesondere er­reicht werden, indem im Ergebnis eines schrittweisen Prozesses die Übernahme von Budget­­­­verantwortung steht. Als Arztnetz in diesem Sinne sehen wir regional abgegrenzte Zusammenschlüsse von niedergelassenen Ärzten, deren Ziel die Optimierung der regionalen Versorgung in medizinischem wie wirtschaftlichem Sinne ist. Die Form der Niederlassung ist hierbei unerheblich. Die AOK Nordost schließt mit Arztnetzen Verträge nach §§ 140a ff. SGB V.

Voraussetzungen für interessierte Arztnetze

Die Voraussetzungen, die interessierte Netze aufweisen müssen, sind die Folgenden:

  1. Rechtsform des Netzes: alle zulässigen Formen einer Personen- und Kapitalgesellschaft, einer Ge­nossen­schaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Komman­dit­­gesell­schaft.
  2. Management: Das Netz muss ein professionelles Management einsetzen.
  3. Teilnehmerpotenzial: Das Netz muss mit Ablauf des dritten Vertragsjahres genügend Versicherte der AOK Nordost hausärztlich betreuen, um mindestens 5.000 Teilnehmer rekrutieren zu können. Hierfür ist die erforderliche Anzahl von Hausärzten zu beteiligen. Die AOK Nordost geht davon aus, dass diese Zahl bei 20 Hausärzten liegt.
  4. Budgetverantwortung: Bereitschaft zur Übernahme der Budgetverantwortung.
  5. Behandlungspfade: Vor Vertragsschluss legt das Arztnetz einen durch das Netz unabhängig von Dritten, auf aktuellen Leitlinien basierenden, interdisziplinär-fachübergreifend erarbeiteten Behandlungspfad vor. Nach Ablauf des ersten Vertragsjahres legt das Arztnetz einen weiteren interdisziplinär-fachübergreifender Behandlungspfad vor und setzt ihn um.
  6. Kooperationen: Innerhalb einer Woche nach Abschluss des Vertrages legt das Netz Nachweise über verbindliche Kooperationsvereinbarungen mit einem zugelassenen Pflegedienst und innerhalb von 12 Monaten mit einem Apotheker vor.
  7. Qualität: Die geleistete Versorgungsqualität wird durch die Qualitätsindikatoren, die im Rahmen von QuATRo - Qualität in Arztnetzen – Transparenz mit Routinedaten auf Basis von Abrechnungsdaten durch die AOK ermittelt werden, aufgezeigt. Der IV-Netzverbund verpflichtet sich, die Qualitätsberichte intern zu analysieren und gemeinsam mit den teilnehmenden Leistungserbringern entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Das Netz verpflichtet sich auf dieser Basis jährlich einen Qualitätsplan zu erstellen sowie bis zum 31. März des Folgejahres jeweils einen Qualitätsbericht zu erstellen und auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Jedes Arztnetz, das diese Voraussetzungen erfüllt, kann Vertragspartner in einem Vertrag "Mein AOK - Gesundheitsnetz®“ werden.

Mein AOK-Gesundheitsnetz: Vertragsinhalte

Gern vereinbaren wir ein Gespräch mit Ihnen und erläutern das weitere Vorgehen wenn:

  • Sie Verantwortlicher in einem oder für ein Arztnetz sind und
  • Ihr Netz die genannten Voraussetzungen erfüllt oder kurzfristig umsetzen kann.

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