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Was sind die Ziele von „SGB Reha“?

Die therapeutisch-rehabilitative Pflege setzt auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Akteuren aus Pflege, Medizin, Pharmakologie, Therapie und Sozialpädagogik.

Individuelle Planung und Überprüfung von Maßnahmen

  • Verbesserung der Alltagsfertigkeiten der Versicherten durch den multiprofessionellen Behandlungsansatz und die kooperierende Arbeit von Pflege, Therapie, Betreuung, Medizin und Pharmazie
  • Steigerung der Lebensqualität von Bewohnenden und deren Angehörigen durch individuelle Versorgungsplanung
  • Einsatz gezielter Therapiemöglichkeiten in den drei ausgewählten Therapieclustern (Ergotherapie, Physio- und Mototherapie, Kunst- und Musiktherapie)
  • Mobilisierung, Förderung von Eigenständigkeit und Gesundheitserhaltung bzw. Gesundheitswiederherstellung (psychisch und körperlich) nach bewohnerindividuellen Fähig- und Fertigkeiten
  • Reduktion der Arzneimittel durch eine gezielte pharmazeutische Überprüfung und Beratung unter Einbindung der zuständigen Ärztinnen und Ärzte, Vermeidung von Wechselwirkungen und Polypharmazie in der Arzneimittelversorgung durch Einbindung von pharmazeutischer Expertise
  • Steigerung der Attraktivität des Arbeitsumfelds für Therapeutinnen und Therapeuten, Pflegekräfte, Bewohnende und Angehörige
  • Einbindung eines geschulten Supervisors (Mitarbeitende aus der eigenen Einrichtung) zur schnellen Reaktion bei auftretenden Hürden in der multiprofessionellen Zusammenarbeit oder in der Kommunikation mit den Versicherten und deren Angehörigen
  • individuelle, biografiebasierte Versorgungsplanung der Versicherten
  • Vermeidung von Fehl- und Unterversorgung durch regelmäßige multiprofessionelle Fallbesprechungen der eingebundenen Berufsgruppen

Projekt-Flyer zu SGB Reha

Dokumente der AOK Rheinland/Hamburg Rheinland